in transitiver Bedeutung: eine
Urkunde mit dem
Datum (s. d.) versehen;
intransitiv wird damit der Ort und
die Zeit bezeichnet, an welchem ein Rechtsgeschäft in Kraft
[* 3] getreten ist.
Das hat eine Bedeutung, wenn der
Vertrag
unter Abwesenden abgeschlossen, die Erklärungen der einzelnen Parteien an verschiedenen Orten und zu verschiedenen
Zeiten
abgegeben sind. –
Über Datieren
der Wechsel nach altem und neuem
Stil s.
Datowechsel und
Alter Stil.
(lat., »gegeben«),
in den lateinisch abgefaßten Urkunden des Mittelalters die Formel, welche der
Angabe der Zeit (meist auch des Orts) der Ausstellung derselben vorangestellt wurde, oft in Verbindung mit Actum (s. d.), was
den Zeitpunkt angibt, in welchem über den Inhalt des betreffenden Schriftstücks verhandelt wurde. Gegenwärtig bedeutet
Datum (als Substantiv) s. v. w. Orts- und Zeitangabe selbst. Die Art und Weise der Angabe des Jahrs und Tags,
das Datieren, war in verschiedenen Ländern und Zeiten verschieden.
Die Alten pflegten nach den Regierungsjahren ihrer Könige und obersten Magistratspersonen zu datieren.
Die abendländischen
Völker datierten im Mittelalter ebenso, gaben aber zugleich oder auch allein das Jahr nach der Geburt Christi in ihren Urkunden
an und fügten oft auch noch die Indiktion oder Römerzinszahl hinzu. Als Tag setzte man den Monatstag entweder
nach der Zahlordnung oder nach dem Namen eines Heiligen oder Festes. Datieren heißt auch die Zeitrechnung für etwas Bestehendes
von einem Ereignis an beginnen. Datum ut supra, ut retro, das Datum wie oben, wie umstehend.
In der Statistik ist Datum jede einzelne Beobachtung über den Zustand einer Erscheinung in einem gegebenen
Raum und zu einer bestimmten Zeit. Man beschränkt diesen Ausdruck auf die Teilbeobachtung einer bestimmten Massenbeobachtung.
War diese Beobachtung eine systematische, dann sind auch die Daten systematische. Beliebig aus verschiedenen Zeiten und Räumen
zusammengestellte Beobachtungen sind nicht Teile einer fortlaufenden Beobachtungsreihe, wie solche die
Statistik verlangt. Daten (Data, Mehrzahl von Datum), Thatsachen, Thatsächliches; bei Euklid und andern Geometern Sätze, welche aussagen,
daß, wenn gewisse Dinge gegeben, andre mit gegeben sind. Data et Accepta, Ausgabe und Einnahme. Vgl. Dato.