Das
Leitungsnetz
ist für den stärksten Stundenverbrauch zu berechnen, also nach den obigen Ausführungen
etwa für 10 l pro
Kopf und
Stunde. Außerdem ist auf den Betrieb der
Hydranten Rücksicht zu nehmen, dergestalt,
daß eine Wassermenge von etwa 22 cbm in einer
Stunde durch jeden Endstrang muß entnommen werden können, ohne daß der Betriebsdruck
unter die oben angegebene Grenze herabsinkt. Diese ermittelten Wassermengen werden für jede einzelne
Straße bestimmt und
es wird dann das
Netz als Verästelungsnetz berechnet. Für die Ausführung ist jedoch zur Vermeidung
toter
Enden und zur
Erhöhung der Leistungsfähigkeit ein Umlaufnetz herzustellen, d. h. es sind die auslaufenden
Enden möglichst miteinander zu verbinden. Ist q die von einer Leitung zu liefernde Wassermenge in Kubikmetern pro Sekunde,
l die Länge der Leitung in Metern, h der entstehende oder verfügbare Druckhöhenverlust in Metern,
so ist der Durchmesser der Leitung in Metern annähernd:
Wird das
Wasser gehoben, so hat man es in der
Hand,
[* 2] h zu steigern und es kann dann d kleiner, also der Aufwand für das
Netz
geringer werden, während derjenige für
Anlage und Betrieb des Hebewerkes wächst. Annähernd wird der
Gesamtaufwand am kleinsten, wenn man h/l, etwa 1:200 setzt. Der Durchmesser der Endstränge wird auf 0,1 m abgerundet; sie
vermögen dann bei 1 m
Geschwindigkeit 7,85 l pro Sekunde zu führen. Bei wellenförmigem Stadtgebiet erhalten die höhern
Stadtteile die größern, die tiefer liegenden die kleinern Durchmesser. Um den Druck nicht zu groß
werden zu lassen, oder zu sehr zu vermindern, werden bei großem Höhenunterschied des Geländes oder erheblicher
Ausdehnung
[* 3] der Stadt Druckzonen eingerichtet, von denen jede einzelne ein unabhängiges
Netz oder ihren eigenen Behälter bekommt. Um
Reparaturen vornehmen zu können, erhalten die Nebenstränge an der Abzweigstelle von den Hauptsträngen
Absperrventile (Absperrschieber,
Wasserschieber, Taf. II,
[* 1]
Fig. 4); außerdem werden solche derart eingebaut,
daß sie die einzelnen
Stränge in
Abschnitte von 1000 bis 1500 m zerlegen.
Alle Scheitelpunkte des
Netzes erhalten Luftauslässe, welche zweckmäßig
durch Wasserpfosten mit nach oben zeigenden Abzweigstutzen
(Hydranten,
Feuerhähne, Feuerpfosten, vgl. den
Artikel
Feuerhahn)
[* 4] ersetzt werden; auch sind solche
Pfosten
in Abständen von 60 bis 120 m, sowie unterhalb der
Wasserschieber an den Abzweigstellen der Nebenstränge (zum Luftauslaß
beim Wiederanfüllen des
Stranges) einzubauen. Zur Entleerung des
Netzes sind die tiefsten Punkte desselben mit
Ableitungen
zu versehen, welche das
Wasser nach Öffnung der betreffenden Schieber einem Wasserlauf oder unterirdischen
Entwässerungskanal zuführen.
Sind Ablagerungen des Wassers zu befürchten, so empfiehlt sich der Einbau von Streifkästen (auch Spundkästen genannt, wenn sie mit Lufthahn versehen sind), um Kratzen oder Bürsten einführen zu können. Die Einfügung von öffentlichen Brunnen [* 5] (Druckständer, d. h. Ventilbrunnen mit Verschluß und Laufbrunnen mit beständigem Ablauf) [* 6] erfolgt jetzt weniger oft als früher, weil mehr Gewicht auf den Anschluß aller bewohnten Grundstücke an die Wasserleitung [* 7] gelegt wird. Von der sonstigen Ausrüstung des Straßennetzes sind die Bezirkswassermesser zu erwähnen, welche den Verbrauch eines ganzen Bezirks messen und selbstthätig verzeichnen; sie dienen namentlich zur Nachweisung von Wasserverlusten und Wasservergeudung. Um gegen Frost und Erwärmung des Wassers wie gegen Erschütterungen bei Lastverkehr geschützt zu sein, erhalten die Rohre eine Deckung von 1,5 m über der Oberkante.