Darlehnsve
reine,
im Gegensatz zu öffentlichen (staatlichen und kommunalen) Darlehnskassen (s. d.)
Kreditvereinigungen privater Natur, welche (hauptsächlich auf dem Princip der Selbsthilfe beruhend) lediglich oder vorzugsweise
an ihre Mitglieder Gelddarlehen zu Gewerbs- und Wirtschaftszwecken gewähren. Sie sind hauptsächlich dazu bestimmt, das
Kreditbedürfnis des mittlern und kleinern
Gewerbe-,
Handels- und
Bauernstandes dauernd zu befriedigen und
unterscheiden sich auch dadurch von den öffentlichen Darlehnskassen, welche in der Regel nur einem vorübergehenden
Notstand
abzuhelfen berufen sind. Zu den Darlehnsve
reine zählen in erster Linie die nach dem
Schulze-Delitzschschen Princip in
Deutschland
[* 2] und anderwärts
gegründeten
Vorschuß- und Kreditvereine (s. d.), sodann die nach dem
Raiffeisenschen
System begründeten ländlichen
Darlehnskassenvereine
(s. d.). Den letztern stehen sehr nahe die von den schottischen
Banken etablierten Darlehnsve
reine, welche den schott. Pächtern kurzfristige
Darlehen gewähren und wie die
Darlehnskassenvereine ihre Thätigkeit örtlich begrenzen, auch durch die besondere Pflege
des Depositengeschäfts auf den Sparsinn der
Bevölkerung
[* 3] günstig einwirken.