Damm,
jede sich in die Länge erstreckende künstliche Erd-, Sand-, Faschinen-, Knüttel- oder Steinerhöhung auf dem
trocknen Land oder an Fluß- und See
ufern und im letztern Fall bisweilen gleichbedeutend mit Deich
[* 3] (s. d.). Entweder dienen die
Dämme dazu, bei Grundbauten oder Schlämmungen der Flüsse
[* 4] das Wasser abzuhalten, um Anstauungen zu erzeugen
oder Eisenbahnen, Straßen und Wege über Gewässer, Vertiefungen und Morastboden zu führen. Man unterscheidet hiernach Fangdämme;
Wehrdämme, Eisenbahn-, Straßen- und Wegdämme.
Die Höhe eines Dammes muß so viel betragen, daß derselbe stets eine vor Überschwemmungen gesicherte Straße bildet. Die obere Breite [* 5] des Dammes beträgt bei eingeleisigen Eisenbahnen mindestens 4 m, bei doppelgeleisigen Bahnen mindestens 7,5 m, bei Straßen 7,5-10 m, bei Wasserdämmen mindestens 2 m, während die untere Breite sich aus der obern und den beiden durch die Dammhöhe und das Böschungsverhältnis bedingten Ausladungen zusammensetzt. Zur Herstellung eines Dammes als Unterbau einer Eisenbahn oder Straße zieht man durchlässigen Boden: Sand, Kies oder Steinschotter, den lehmigen oder thonigen Bodenarten vor und gibt denselben das ihnen entsprechende Böschungsverhältnis von 1-1½ m Ausladung auf 1 m Höhe.
Dammböschungen von größerer Höhe erhalten in Abständen von 2-3 m wagerechte Absätze, sogen. Bankette von je 0,5 m Breite, welche das Einreißen von Wasserfurchen erschweren und die Böschungen zum Zweck ihrer wirtschaftlichen Benutzung zugänglich machen. Man bedient sich entweder eines allmählichen Auftragens in Schichten von 0,25-0,5 m Höhe oder der sogen. Kopfschüttung, wobei der Damm durch wiederholtes Abstürzen des Bodens an seinem Ende in der ihm zukommenden Höhe fortgeführt wird. Wo die zu dem Dammkörper verwendete Bodengattung eine Besamung der Böschungsflächen nicht ohne weiteres gestattet, wird derselbe mit fruchtbarer Erde 15-20 cm hoch bedeckt und mit Gras oder Klee eingesäet, um die Oberfläche der Böschungen zu befestigen und ertragsfähig zu machen. An stark strömendem Wasser wird der Damm bis zum Hochwasserstand mit Steinen bekleidet. An Flüssen muß noch ein genügend breites Vorland bleiben, damit der Damm nicht überflutet und hierdurch beschädigt werde.
Die Außenböschung (nach der Wasserseite) legt man in der Regel mit flacherm Böschungsverhältnis an als die Innenböschung. Je schwerer, fetter und bindender das Erdreich ist, desto mehr Haltbarkeit wird erzielt. Thonerde, mit feinem Sand vermischt, ist am geeignetsten. Die innern Dossierungen der zum Abhalten der Hochwasser angelegten Dämme oder Deiche müssen, wenn dieselben nicht aus Steinen, Faschinen oder Knütteln konstruiert sind, mit Rasen belegt oder mit Gras besamt werden, damit der Damm selbst mehr Festigkeit [* 6] erhält und das Ausspülen desselben vermieden wird.
Durch Stampfen gibt man dem Erdreich die gehörige Festigkeit. Ist der Untergrund moorig, sumpfig oder kiesig, so ist es möglich, daß das Wasser unter dem Damm durchsickert und den Kulturboden hebt, wodurch er oft eine größere Störung erleidet, als wenn er vom Wasser überflutet worden wäre. In solchem Fall muß man zuvörderst einen hinlänglich breiten und tiefen Graben ziehen, denselben mit Letten ausstampfen und auf diesem erst den Damm aufbauen. Die Böschungen dürfen ¶
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nicht weniger als 1-1½ m Anlage auf 1 m Höhe haben. Solange der Damm noch nicht vollkommen befestigt ist, müssen die Böschungen jedes Frühjahr geplatscht werden. Da, wo der Damm starken Strömungen ausgesetzt ist, und wo ihm der Eisgang leicht schaden kann, muß man am Fuß Hecken anlegen oder Weidenbäume anpflanzen. In neuerer Zeit hat man den Dämmen zu ihrer Befestigung einen durchgehenden Betonkern gegeben. Damm der Schmelzöfen heißt derjenige Teil des Sammlungsraums für die geschmolzene Masse, der von Zeit zu Zeit durchstochen wird, um dieselbe abzulassen.