Dammscher See
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Dammscher
jede sich in die Länge erstreckende künstliche Erd-, Sand-, Faschinen-, Knüttel- oder Steinerhöhung auf dem
trocknen Land oder an Fluß- und See
ufern und im letztern Fall bisweilen gleichbedeutend mit Deich
[* 3] (s. d.). Entweder dienen die
Dämme dazu, bei Grundbauten oder Schlämmungen der Flüsse
[* 4] das Wasser abzuhalten, um Anstauungen zu erzeugen
oder Eisenbahnen, Straßen und Wege über Gewässer, Vertiefungen und Morastboden zu führen. Man unterscheidet hiernach Fangdämme;
Wehrdämme, Eisenbahn-, Straßen- und Wegdämme.
Die Höhe eines Dammes muß so viel betragen, daß derselbe stets eine vor Überschwemmungen gesicherte Straße bildet. Die obere Breite [* 5] des Dammes beträgt bei eingeleisigen Eisenbahnen mindestens 4 m, bei doppelgeleisigen Bahnen mindestens 7,5 m, bei Straßen 7,5-10 m, bei Wasserdämmen mindestens 2 m, während die untere Breite sich aus der obern und den beiden durch die Dammhöhe und das Böschungsverhältnis bedingten Ausladungen zusammensetzt. Zur Herstellung eines Dammes als Unterbau einer Eisenbahn oder Straße zieht man durchlässigen Boden: Sand, Kies oder Steinschotter, den lehmigen oder thonigen Bodenarten vor und gibt denselben das ihnen entsprechende Böschungsverhältnis von 1-1½ m Ausladung auf 1 m Höhe.
Dammböschungen von größerer Höhe erhalten in Abständen von 2-3 m wagerechte Absätze, sogen. Bankette von je 0,5 m Breite, welche das Einreißen von Wasserfurchen erschweren und die Böschungen zum Zweck ihrer wirtschaftlichen Benutzung zugänglich machen. Man bedient sich entweder eines allmählichen Auftragens in Schichten von 0,25-0,5 m Höhe oder der sogen. Kopfschüttung, wobei der Damm durch wiederholtes Abstürzen des Bodens an seinem Ende in der ihm zukommenden Höhe fortgeführt wird. Wo die zu dem Dammkörper verwendete Bodengattung eine Besamung der Böschungsflächen nicht ohne weiteres gestattet, wird derselbe mit fruchtbarer Erde 15-20 cm hoch bedeckt und mit Gras oder Klee eingesäet, um die Oberfläche der Böschungen zu befestigen und ertragsfähig zu machen. An stark strömendem Wasser wird der Damm bis zum Hochwasserstand mit Steinen bekleidet. An Flüssen muß noch ein genügend breites Vorland bleiben, damit der Damm nicht überflutet und hierdurch beschädigt werde.
Die Außenböschung (nach der Wasserseite) legt man in der Regel mit flacherm Böschungsverhältnis an als die Innenböschung. Je schwerer, fetter und bindender das Erdreich ist, desto mehr Haltbarkeit wird erzielt. Thonerde, mit feinem Sand vermischt, ist am geeignetsten. Die innern Dossierungen der zum Abhalten der Hochwasser angelegten Dämme oder Deiche müssen, wenn dieselben nicht aus Steinen, Faschinen oder Knütteln konstruiert sind, mit Rasen belegt oder mit Gras besamt werden, damit der Damm selbst mehr Festigkeit [* 6] erhält und das Ausspülen desselben vermieden wird.
Durch Stampfen gibt man dem Erdreich die gehörige Festigkeit. Ist der Untergrund moorig, sumpfig oder kiesig, so ist es möglich, daß das Wasser unter dem Damm durchsickert und den Kulturboden hebt, wodurch er oft eine größere Störung erleidet, als wenn er vom Wasser überflutet worden wäre. In solchem Fall muß man zuvörderst einen hinlänglich breiten und tiefen Graben ziehen, denselben mit Letten ausstampfen und auf diesem erst den Damm aufbauen. Die Böschungen dürfen ¶
nicht weniger als 1-1½ m Anlage auf 1 m Höhe haben. Solange der Damm noch nicht vollkommen befestigt ist, müssen die Böschungen jedes Frühjahr geplatscht werden. Da, wo der Damm starken Strömungen ausgesetzt ist, und wo ihm der Eisgang leicht schaden kann, muß man am Fuß Hecken anlegen oder Weidenbäume anpflanzen. In neuerer Zeit hat man den Dämmen zu ihrer Befestigung einen durchgehenden Betonkern gegeben. Damm der Schmelzöfen heißt derjenige Teil des Sammlungsraums für die geschmolzene Masse, der von Zeit zu Zeit durchstochen wird, um dieselbe abzulassen.
(Mittelfleisch, griech. Perinäum), bei Säugetieren der Raum zwischen After und Geschlechtsteilen, ist im weiblichen Geschlecht viel kürzer als im männlichen, fehlt beim Embryo eine Zeitlang und bei den Schnabeltieren zeitlebens. An ihm liegen einige Muskeln [* 8] für den After und die Geschlechtsteile. Selbständige Erkrankungen des Dammes werden fast nur durch Gewaltwirkung hervorgebracht, wie beim Springen aus größerer Höhe, beim Baden [* 9] durch einen Sprung auf einen Pfahl unter dem Wasser oder beim Sturz von Baugerüsten.
Dabei wird leicht die Harnröhre zerrissen, und es entsteht eine Infiltration der Gewebe [* 10] mit Harn, welche zu umfänglicher Verjauchung und zum Tod führen kann. Beim Geburtsakt entstehen häufig Dammrisse, doch reißt meist nur die Haut [* 11] und Unterhaut an der hintern Scheidenkommissur, selten setzt sich ein tiefer Riß bis zum Mastdarm fort. Unter sorgfältiger Reinhaltung heilen diese Risse, zumal wenn sie durch Nähte vereinigt sind, in wenig Tagen. Senkungsabscesse am D. sind meist Folgen geschwüriger Zerstörung im Mastdarm (s. Mastdarmfistel). Über Dammbruch s. Bruch, S. 484.
1) (Altdamm, ehemals Damba) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Stettin,
[* 12] Kreis
[* 13] Randow, an der
Mündung der Plöne in den Dammschen
See (der 4 km lang und 2 km breit ist) und an der Berlin-Stettin-Danziger Eisenbahn, mit
Kolberg
[* 14] durch Sekundärbahn verbunden, hat ein Amtsgericht, eine Kirche, ein neues Krankenhaus,
[* 15] bedeutende Zementfabrik, Fabriken
für Papierstoff, Chemikalien (besonders Pottasche und Kaliumsulfat), Dampfmühlen, besuchte Viehmärkte,
Heuhandel und mit der Garnison (Trainbataillon Nr. 2) (1880) 4995 fast nur evang.
Einwohner. Damm ist mit Stettin durch einen 1299 angelegten Damm und die Eisenbahn (beide mit vielen Brücken
[* 16] über die zahlreichen
Oderarme) verbunden. - Damm war schon 1121 unter dem Namen Vadam stark befestigt, ward aber bald darauf
nebst der Umgegend von den Polen gänzlich verheert. Im 13. Jahrh. erblühte es von neuem und erhielt 1249 von Herzog Barnim
I. Stadtrecht. Im Dreißigjährigen Krieg wurde Damm arg mitgenommen, seine Befestigungen aber seit 1646 von den Schweden
[* 17] verstärkt.
Der Große Kurfürst ließ die Stadt 1676 besetzen, doch fiel sie erst 1720 an Preußen.
[* 18] Friedrich II. schenkte
die Festungswerke den Bürgern zur Anlage von Gärten, ließ die Stadt aber seit 1759 neu befestigen. - 2) Dorf im bayr. Regierungsbezirk
Unterfranken, Bezirksamt Aschaffenburg,
[* 19] an der Aschaff, 132 m ü. M., nördlich bei Aschaffenburg, mit kath. Kirche,
Papierfabrik, Obstbau und (1880) 2758 meist kath. Einwohnern. -
3) Stadt, s. Neudamm.