Damm
,
De hodierno die - Deic

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Deich.jede sich in die Länge erstreckende künstliche Erd-, Sand-, Faschinen-, Knüttel- oder Steinerhöhung auf dem trocknen Land oder an Fluß- und Seeufern und im letztern Fall bisweilen gleichbedeutend mit Deich [* 2] (s. d.). Entweder dienen die Dämme dazu, bei Grundbauten oder Schlämmungen der Flüsse [* 3] das Wasser abzuhalten, um Anstauungen zu erzeugen oder Eisenbahnen, Straßen und Wege über Gewässer, Vertiefungen und Morastboden zu führen. Man unterscheidet hiernach Fangdämme; Wehrdämme, Eisenbahn-, Straßen- und Wegdämme.
Die
Höhe eines
Dammes muß so viel betragen, daß derselbe stets eine vor
Überschwemmungen gesicherte
Straße bildet. Die obere
Breite
[* 4] des
Dammes beträgt bei eingeleisigen
Eisenbahnen mindestens 4 m, bei doppelgeleisigen
Bahnen mindestens
7,5 m, bei
Straßen 7,5-10 m, bei Wasserdämmen mindestens 2 m, während die untere
Breite sich aus der obern und den beiden
durch die Dammhöhe
und das Böschungsverhältnis bedingten
Ausladungen zusammensetzt. Zur Herstellung eines
Dammes als Unterbau
einer
Eisenbahn oder
Straße zieht man durchlässigen
Boden:
Sand,
Kies oder Steinschotter, den lehmigen oder
thonigen Bodenarten vor und gibt denselben das ihnen entsprechende Böschungsverhältnis von 1-1½ m
Ausladung auf 1 m
Höhe.
Damm
böschungen von größerer
Höhe erhalten in
Abständen von 2-3 m wagerechte
Absätze, sogen.
Bankette von je 0,5 m
Breite,
welche das Einreißen von Wasserfurchen erschweren und die
Böschungen zum
Zweck ihrer wirtschaftlichen
Benutzung zugänglich machen. Man bedient sich entweder eines allmählichen Auftragens in
Schichten von 0,25-0,5 m
Höhe oder
der sogen. Kopfschüttung, wobei der Damm
durch wiederholtes Abstürzen des
Bodens an seinem Ende in der ihm zukommenden
Höhe
fortgeführt wird. Wo die zu dem Damm
körper verwendete Bodengattung eine
Besamung der Böschungsflächen
nicht ohne weiteres gestattet, wird derselbe mit fruchtbarer
Erde 15-20
cm hoch bedeckt und mit
Gras oder
Klee eingesäet, um
die Oberfläche der
Böschungen zu befestigen und ertragsfähig zu machen. An stark strömendem
Wasser wird der Damm
bis zum
Hochwasserstand mit
Steinen bekleidet. An
Flüssen muß noch ein genügend breites
Vorland bleiben, damit
der Damm
nicht überflutet und hierdurch beschädigt werde.
Die Außenböschung (nach der Wasserseite) legt
man in der
Regel mit flacherm Böschungsverhältnis an als die Innenböschung.
Je schwerer, fetter und bindender das Erdreich ist, desto mehr Haltbarkeit wird erzielt.
Thonerde, mit feinem
Sand
vermischt, ist am geeignetsten. Die innern
Dossierungen der zum
Abhalten der
Hochwasser angelegten Dämme oder
Deiche müssen,
wenn dieselben nicht aus
Steinen,
Faschinen oder Knütteln konstruiert sind, mit
Rasen belegt oder mit
Gras besamt werden, damit
der Damm
selbst mehr
Festigkeit
[* 5] erhält und das Ausspülen desselben vermieden wird.
Damm - Dammaraharz

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Seite 4.440.
Durch
Stampfen gibt man dem Erdreich die gehörige
Festigkeit. Ist der
Untergrund moorig, sumpfig oder kiesig,
so ist es möglich, daß das
Wasser unter dem Damm
durchsickert und den Kulturboden hebt, wodurch er oft eine größere
Störung
erleidet, als wenn er vom
Wasser überflutet worden wäre. In solchem
Fall muß man zuvörderst einen hinlänglich
breiten und tiefen
Graben ziehen, denselben mit
Letten ausstampfen und auf diesem erst den Damm
aufbauen. Die
Böschungen dürfen
¶
mehr
nicht weniger als 1-1½ m Anlage auf 1 m Höhe haben. Solange der Damm
noch nicht vollkommen befestigt ist, müssen die Böschungen
jedes Frühjahr geplatscht werden. Da, wo der Damm starken Strömungen ausgesetzt ist, und wo ihm der Eisgang leicht
schaden kann, muß man am Fuß Hecken anlegen oder Weidenbäume anpflanzen. In neuerer Zeit hat man den
Dämmen zu ihrer Befestigung einen durchgehenden Betonkern gegeben. Damm der Schmelzöfen heißt derjenige Teil des Sammlungsraums
für die geschmolzene Masse, der von Zeit zu Zeit durchstochen wird, um dieselbe abzulassen.