Cujacius
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eigentlich Jacques Cujas oder Cujaus, einer der ausgezeichnetsten Rechtslehrer des 16. Jahrh., der größte Zivilist Frankreichs, geb. 1522 zu Toulouse, [* 2] studierte unter dem berühmten Juristen Arnold Ferrier daselbst die Rechte und eröffnete 1547 einen Lehrkursus über die Institutionen, lehrte 1554 zu Cahors, 1555 zu Bourges, 1558 zu Valence, 1559 wieder zu Bourges. 1566 mit dem Titel eines herzoglich savoyischen Rats nach Turin [* 3] berufen, kehrte er 1567 nach Valence zurück, wurde 1573 von Karl IX. zum Ehrenrat des Parlaments zu Grenoble [* 4] ernannt und 1574 zum Wirklichen Parlamentsrat. 1575 ging er abermals nach Bourges, wo er starb.
Sein Hauptverdienst bestand darin, daß er eine auf Quellenstudium und Altertumskunde gestützte Auslegung anbahnte. Wider seinen ausdrücklich ausgesprochenen Wunsch wurden nach seinem Tod auch seine nachgeschriebenen Vorlesungen gedruckt, und so wurden die »Opera posthuma« umfangreicher als die Werke, deren Herausgabe er selbst besorgt hatte; die »Opera priora«. Die beste und vollständigste Ausgabe seiner Werke ist die von Hannibal Fabrot (Par. 1658, 10 Bde.), welche von dem Neapeler Juristen L. Ranius mit Anhängen und einem Generalregister vermehrt ward (Neap. 1722-27, 11 Bde.; nachgedruckt Vened. u. Modena 1758-83). Auf die Neapeler Ausgabe bezieht sich das unentbehrliche »Promptuarium operum J. Cujacii« von Dominicus Albanensis (Neap. 1763; 2. Ausg. 1795, 2 Bde.). Neuere Ausgaben erschienen Prato 1836-44, 13 Bde., und Turin 1874, 9 Bde.
Vgl. Spangenberg, Jakob Cujas und seine Zeitgenossen (Leipz. 1822).