Cruzāda
die seit 1509 vom Papste Sixtus IV. den Spaniern und Portugiesen auferlegte Abgabe an ihre Könige zur Führung der Kriege gegen Ungläubige;
nach dem Aufhören solcher Kriege das Recht der Könige von Spanien [* 2] und Portugal auf alle von Dispensationen, Fasten u.dgl. herrührenden Einkünfte, von denen der Papst ein Fixum bezog;
dann auch der Gerichtshof, der diese Abgaben eintrieb.