Creditor
(lat.), Gläubiger. ^[= (tor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen ...]
Creditor
3 Wörter, 29 Zeichen
Creditor
(lat.), Gläubiger. ^[= (tor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen ...]
(Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht man von Darlehns-, Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.;
mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläubigern (Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im Gegensatz zum nicht bevorzugten Handschrift- (chirographarischen) Gläubiger oder Chirographarier. Vgl. Konkurs.
Nr. | Ergebnis | Gläubiger |
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1 | ****** | Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, LÜ von lat. creditor]: jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ... |