Credentia
(lat.), Glaube;
daher Credentiales
literae,
Kredenzbrief, ein von der Obrigkeit eines
Landes einem
Unterthan
zu seiner
Legitimation und Sicherheit im In- und
Ausland erteiltes Schreiben, und Credentia
relevata, ehedem im
Lehnrecht das dem
Vasallen
vom Lehnsherrn anvertraute
Geheimnis, dessen
Verrat mit Entziehung des
Lehens bestraft wurde;
in
Italien
[* 2] Zusammenkunft von obrigkeitlichen
Personen und Innungsmeistern, um als
Sachverständige (credentiarii
, credenzeri)
Gutachten in
Prozessen abzugeben. Vgl.
Kreditiv.
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