Courant
(frz., spr. kuráng,
d. i. monnaie courante
, «umlaufende Münze»),
Kurant, Korrent, nach dem jetzigen Gebrauche des Wortes diejenige Münzsorte, die unbeschränkt mit ihrem Nennwert in Zahlung zu nehmen ist. In den Ländern der
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Silberwährung zählt demnach hierher diejenige Münze, welche streng nach dem Hauptmünzfuß vollwertig ausgeprägt ist,
im Gegensatz zu der nach einem geringern Fuße ausgeprägten Scheidemünze (s. d.).
So sind z. B. in Österreich-Ungarn
[* 3] nach der österr. Währung von 1857 und auch bis auf weiteres nach der zur Einführung
gelangenden Kronenwährung die Stücke zu 2, 1 und ¼ Gulden Courant
, und so waren in Preußen
[* 4] während der
Herrschaft der Silbervaluta zuletzt die Silberstücke bis herab zu einschließlich ⅙ Thaler Courant
In den Staaten der Frankenwährung
ist das 5-Frankenstück Silbercourant
, weil es so viel Silber enthält, als nach dem gesetzlichen, der Währung zu Grunde gelegten
Wertverhältnis zwischen Silber und Gold
[* 5] erforderlich ist, und ungeachtet des Umstandes, daß das thatsächliche Wertverhältnis
zwischen Silber und Gold gegenwärtig von dem gesetzlichen abweicht, in beliebiger Menge zu Zahlungen verwendet werden kann,
was von der von allem Anfang an unterwertig ausgeprägten Scheidemünze nicht gilt. In ähnlicher Weise sind im Deutschen
Reiche die Thaler Courant
münzen. – Für die Münzpolitik hat die Frage der Beibehaltung von Silbercourantmünzen in den
Goldwährungsländern eine große praktische Bedeutung, da hiermit eine weit größere Verwendung des Silbers ermöglicht
wird, als wenn dieses bloß als Scheidemünze in Umlauf wäre; sollte die Entwertung des Silbers weiter fortschreiten, die
vorhandenen Silbercourant
münzen daher immer unterwertiger werden, so entsteht die Gefahr, daß sich
der Silbercourant
umlauf nicht aufrecht erhalten läßt und damit eine neue Nachfrage nach dem ohnehin von einer Wertsteigerung
bedrohten Gold zum Ersatz dieser Münzen
[* 6] geschaffen wird. (S. Doppelwährung.) In den österreichischen Valutaregelungsgesetzen
von 1892 ist die Frage des Silbercourants
nicht endgültig erledigt, sondern nur die Vermehrung der bereits
ausgeprägten Silbergulden eingestellt worden, denen jedoch unbeschränkte Zahlkraft gewahrt bleibt; maßgebend hierfür
waren insbesondere Rücksichten auf das Ausland, das sich durch Silberverkäufe sehr beunruhigt gefühlt hätte, sowie auf
die Erleichterung des Überganges zur neuen Währung durch vorläufige Beibehaltung der alten gewohnten Münzen.
Der Silbergulden ist gleich zwei Kronen
[* 7] der neuen Währung, deren obligatorische Anwendung selbst noch einer spätern Verfügung
vorbehalten bleibt. Die frühere Hamburger Courant
währung, nach welcher man gewöhnlich rechnete und zahlte und die durch
Münzen vertreten war (zuletzt wurde die Courantmark = ⅖ norddeutschen Thalern gerechnet), stand dem bloß ideellen bessern
Bankgelde oder Banco (s. d.) gegenüber.