County
(engl., spr. kaunti, »Grafschaft«),
in
England und dessen
Kolonien sowie in den
Vereinigten Staaten
[* 2] von
Nordamerika
[* 3] (mit Ausnahme
Louisianas) politische
Einteilung, etwa dem
Kreis
[* 4] oder
Departement entsprechend; stammt aus den
Zeiten der
Eroberung
Englands durch die
Normannen und ist gleichbedeutend mit dem seit der angelsächsischen
Einwanderung gebräuchlichen
Shire. In
England ist der von der
Krone auf Lebenszeit ernannte
Lord-Lieutenant der oberste Beamte der County
, dessen früher ausgedehnte
Gewalt sich indes nur auf die
Miliz beschränkt, der aber fast immer auch
Custos Rotulorum (Aktenbewahrer) der
Grafschaft ist.
Ein Obersheriff, der gleichfalls von der Regierung ernannt wird, sorgt für Ausführung der Anweisungen und Vollstreckung des Urteils der obersten Gerichtsbehörden. Die Friedensrichter werden auf Vorschlag des Lord-Lieutenants vom Oberkanzler ernannt. Diese Beamten, welche ihre Ämter als Ehrenamt versehen, befassen sich nicht nur mit der niedern Gerichtsbarkeit, sondern setzen auch (in ihren sessions) die Steuern fest, welche von den Einwohnern für Polizei, Straßenunterhaltung u. dgl. zu entrichten sind. Außer ihnen hat jede Grafschaft noch einen von den Grundbesitzern erwählten, besoldeten Coroner, welcher bei plötzlichen Todesfällen Untersuchung über die Todesursache anstellt. In den Vereinigten Staaten gibt es natürlich keinen Lord-Lieutenant; die andern Beamten werden vom Volk gewählt und beziehen Diäten.