die
Sitte, der zufolge dem
Arbeiter ein Teil des
Lohns nicht in barem
Geld ausgezahlt,
sondern statt dessen eine
Wohnung (engl. cottage,
»Hütte, Landhaus«),
allenfalls in
Verbindung mit kleinen
Grundstücken, derart
gewährt wird, daß der
Arbeiter nach einiger Zeit das Eigentumsrecht an derselben erwirbt. Das Cottagesystem hat
insbesondere da seine
Berechtigung, wo es dem
Arbeiter schwer hält, sich eine gesunde, gute und billige
Wohnung zu beschaffen.
In der
Hand
[* 2] humaner Arbeitgeber kann es ein wirksames
Mittel bilden, die sittliche und wirtschaftliche
Lage des Arbeiters nachhaltig
zu bessern, während es freilich bei mißbräuchlicher Anwendung auch zur Handhabe werden kann, um den
Arbeiter an die
Scholle zu fesseln und so in größere Abhängigkeit vom Arbeitgeber zu bringen. Vgl.
Arbeiterwohnungen.
(vom engl. cottage, spr. kóttĕdsch,d. i. Häuschen, Landhaus), die Einrichtung,
bei welcher der Fabrikant für die Wohnung des Arbeiters sorgt und den Mietzins am Lohn in Abzug bringt. Sofern es als eine
besondere Art der Löhnung, namentlich in England, vorgekommen ist, hat es manchen Nachteil für die Arbeiter zur Folge gehabt
und steht mit dem Trucksystem (s. d.) in einer Reihe. Im Gegensatz zum
Kasernensystem besagt der Ausdruck Cottage-System soviel wie Einfamilienhaus-System.
Jede Arbeiterfamilie soll in einem, womöglich von einem Gärtchen umgebenen Häuschen für sich wohnen und es soll dafür
gesorgt werden, daß sie Eigentümerin desselben werde. Indeß so groß die Vorteile des Einzelwohnens sind, so läßt sich
der Gedanke doch nur auf dem platten Lande, nicht in den Städten verwirklichen, weil die Höhe der Grundstückspreise
zu sehr ins Gewicht fällt. Im allgemeinen wird nur der sehr günstig situierte Teil der Arbeiter hoffen können, durch allmähliche
Abzahlungen es zum Hauseigentümer zu bringen. (S. Arbeiterwohnungen.) - Über das Cottage-System bei Krankenhäusern s.
Krankenhaus.
[* 3]