Corpus
catholicorum
(lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen
Reichsstände, sofern sie sich dem
Corpus evangelicorum
(s. d.) gegenüber zu
einer für sich bestehenden
Körperschaft verbunden hatten. In diesen Versammlungen der katholischen
Reichsstände führte Kurmainz als erster Reichsstand, wie auf den
Reichstagen, das
Direktorium. Sie kamen indes nur selten
vor, weil die katholischen
Stände, die ohnedies auf den
Reichstagen durch ihre
Mehrzahl das Übergewicht
hatten, schon im
Kaiser einen natürlichen Schutzherrn und im
Papst ein allgemeines Kirchenoberhaupt hatten, welche, die
Gerechtsame
der
Kirche vertretend, die erforderlichen Vereinigungspunkte bildeten, sobald es sich um ein gemeinsames Zusammenwirken handelte.
Nur einigemal sahen sich die katholischen
Stände veranlaßt, unter diesem
Namen zusammenzutreten, den
sie sich in einem Schreiben vom worin sie dem
Kaiser ihren zur Wahrung ihrer
Interessen nach eignem Gutdünken
veranstalteten Zusammentritt kundthaten, ausdrücklich beilegten.