Copyholders
(engl., spr. koppiholders) heißen in England die Besitzer der alten, unfreien, lassitischen Bauerngüter, welche Hintersassen einer Grundherrschaft waren. Ihre Güter (copyholds, im Gegensatz zu freeholds, freien Bauerngütern) waren Teile des herrschaftlichen Gutes, frei von Grundsteuer, Geschwornendienst und Gemeindelasten, aber mit Reallasten beschwert. Die hatten kein Stimmrecht. Die Ablösung der Reallasten, welche zu fordern seit 1853 beide Teile berechtigt sind, verwandelt die Copyholders in Freeholders.