Contubernium
(lat.), im alten Rom [* 3] die Verbindung eines Sklaven mit einer Sklavin (mit Einwilligung des Herrn) im Gegensatz zur Ehe der Freien.
Die beiden Gatten hießen Contubernales und wurden durch das Los, durch den Willen des Herrn oder durch eigne Neigung zusammengeführt.
Da es keine eigentliche Ehe war, so galt der Bruch des Verhältnisses nicht als Adulterium (Ehebruch).
Contubernium
hieß auch die
Heirat eines
Freien und einer Sklavin oder eines Sklaven und einer
Freien.