Consularis
,
bei den Römern zur Zeit der Republik Prädikat desjenigen, welcher Konsul gewesen war;
unter den spätern Kaisern wurden Titel und Rang der Konsuln auch solchen verliehen, welche nicht Konsuln gewesen waren, vorzugsweise den höhern Kriegsbefehlshabern, Provinzialstatthaltern und andern hohen Staatsbeamten, weshalb auch die Inhaber gewisser Ämter regelmäßig diesen Titel führten (z. B. Consulares aquarum). Vgl. Konsul.