Consilĭa
evangelĭca (lat., »evangelische Ratschläge«),
nach der Lehre [* 2] der römischen Kirche solche von den Geboten (praecepta) unterschiedene sittliche Vorschriften, zu deren Befolgung der Christ eigentlich nicht verpflichtet ist, deren Erfüllung jedoch ein außergewöhnliches Verdienst des Menschen begründet. Dieser Theorie begegnen wir schon im Hirten des Hermas, später bei Ambrosius, Hieronymus und selbst bei Augustin sowie im Orient bei Chrysostomos und Gregor von Nazianz; unter den Scholastikern entwickelte sie besonders Thomas von Aquino. Man zählt ihrer im ganzen zwölf, unter denen aber Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam, also die drei Mönchsgelübde, wieder als praecipua gelten.