Consensus
(lat.), Übereinstimmung, Übereinkunft
bei dogmatischen Streitigkeiten, daher
auch
Titel der betreffenden
Urkunden und
Schriften. Dahin gehört der behufs einer Vereinigung der augsburgischen, böhmischen
und helvetischen Konfessionsverwandten der polnischen
Provinzen zu Sendomir vereinbarte Consensus
Sendomiriensis 1570 (über die
Lehren
[* 2] von der
Menschwerdung
Christi und dem
Abendmahl). Innerhalb der reformierten
Kirche sind mehrere Consensus
verabfaßt
worden, so: der Consensus
Tigurinus von 1549, welcher, von
Calvin in 26
Artikeln über die
Lehre
[* 3] vom
Abendmahl aufgesetzt, von
Bullinger
gebilligt, zwischen dem Zwinglischen und Calvinischen
Lehrbegriff zu vermitteln suchte, aber nie großes Ansehen erhalten
hat; der Consensus
Genevensis (Consensus pastorum), der, ebenfalls von
Calvin 1552 abgefaßt, die Prädestinationslehre
im streng Calvinischen
Sinn formuliert enthält, indessen von seiten der andern schweizerischen
Kirchen keine offizielle
Annahme
gefunden hat; der Consensus.
Helveticus
(Formula Consensus.
Helvetica), verfaßt 1674 von J. H.
^[Johann
Heinrich]
Heidegger und
Franz
Turretin,
Professoren in Zürich
[* 4] und Genf,
[* 5] und besonders gegen
Amyrauts
Lehre von der allgemeinen
Gnade in 26
Artikeln gerichtet, 1675 und 1676 in der
Schweiz
[* 6] eingeführt, aber infolge des
Widerspruchs, welcher in Kurbrandenburg und in
England, ja selbst in der
Schweiz dagegen
erhoben ward, im Beginn des 18. Jahrh. wieder um sein symbolisches Ansehen gebracht. Innerhalb
der lutherischen
Kirche kamen zu stande: der Consensus
Dresdensis von 1571, das
Glaubensbekenntnis der kurfürstlich
sächsischen Theologen in
den der
Annahme der
Konkordienformel vorangehenden
Verhandlungen, und der Consensus
repetitus fidei vere Lutheranae,
die gegen G.
Calixtus von den sächsischen Theologen 1655 aufgesetzte Vereinigungsformel, welche aber kein symbolisches Ansehen
erlangt
hat. - Consensus
gentium, die bei allen Völkern sich findende gleiche
Ansicht; consensus
matrimonialis, eheliche
Übereinkunft; consensus
principis, landesherrliche Zustimmung. Consensus bezeichnet auch die sympathische
Übereinstimmung der Teile eines
Organismus, z. B. der
Nerven,
[* 7] consensus
nervorum. S. auch
Konsens.