(lat.), Verheiratung,
Ehe;
das
Recht, sich mit jemand oder untereinander zu verheiraten.
Kontext
Inhaltlicher Zusammenhang zu Artikeln, die im Schlüssel (Band 99) unter der gleichen Rubrik aufgeführt sind, maximal 200.
Zum Artikel
'Connubíum' auf Seite 4.250 wurden 42 verwandte Einträge gefunden im Kontext zu
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht)
Seite 191: Ehe.
- Ehe.
- Bürgerliche Ehe.
- Civilehe.
- Concubitus, s. Konkubinat.
Connubium.
- Disparagium.
- Gemischte Ehen.
- Gewissensehe.
- Glaubensehe.
- Kebsehe
- Konjugal.
- Konkubinat.
- Mésalliance, s. Mißheirath.
- Mißheirath.
- Morganatische Ehe.
- Nothcivilehe, s. Civilehe.
- Putativ.
- A mensa.
- Antenuptial.
- Braut.
- Diremtion, s. Dirimiren.
- Dirimiren
- Ehehindernis, s. Ehe.
- Ehescheidung, s. Ehe.
- Eheverlöbnisse, s. Sponsalien.
- Ehevertrag.
- Hagestolz.
- Hand, ärgere.
- Heimführung der Braut.
- Heirath, s. Ehe.
- Konkubine.
- Licentia.
- Prokuration.
- Repudiation.
- Scheidung, s. Ehe.
- Scheidung von Tisch und Bett.
- Sponsalien, s. Verlöbnis.
- Trauer.
- Verlöbnis.
- Wittwe
- Wittwer
Total 42 Elemente.