Condominĭum
(lat.), Miteigentum, das Eigentum, welches mehreren an einer Sache so zusteht, daß jeder einen ideellen Anteil hat. Vgl. Kondominat.
Condominium
102 Wörter, 749 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), Miteigentum, das Eigentum, welches mehreren an einer Sache so zusteht, daß jeder einen ideellen Anteil hat. Vgl. Kondominat.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Condominium.
Lateinisch, Herrschaft mehrerer Instanzen oder auch Staaten über ein gemeinsames Gebiet.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat.), Miteigentum, das Eigentum, welches mehrern an einer Sache so zusteht, daß jeder einen Anteil daran hat.
Kondomināt, die Gesamtherrschaft mehrerer Gebieter über ein Land oder einen Landesteil, auch das Land oder Gebiet selbst, welches mehrern Herren gemeinsam gehört.
Ein solches Verhältnis bestand in neuerer Zeit z. B. in Bezug auf Schleswig-Holstein, [* 3] welches durch den Wiener Frieden vom von Dänemark [* 4] an Österreich [* 5] und Preußen [* 6] zugleich abgetreten wurde.