Condictio
(lat.), jede persönliche
Klage, dann insbesondere eine solche persönliche
Klage, die durch einseitige Kontraktsverhältnisse
veranlaßt wird und auf eine Eigentumsübertragung abzweckt. Condictio
causa data, causa non secuta,
Klage auf Zurückgabe einer
Sache, die jemand aus nachher weggefallenem
Grund zugewiesen worden;
condictio
certi,
Klage auf Zurückgabe
eines bestimmten Gegenstandes;
condictio
ex chirographo,
Klage aus einer
Handschrift;
condictio
ex mutuo,
Klage auf Rückzahlung eines
Darlehens;
condictio
ex stipulato,
Klage auf Versprechenserfüllung;
condictio
furtiva,
Klage auf Rückgabe von Entwendetem;
condictio
indebiti,
Klage auf Rückerstattung einer
Zahlung, die man irrtümlich ohne Verpflichtung dazu geleistet hatte;
condictio
liberationis,
Klage
auf
Befreiung von einer Verbindlichkeit;
condictio
ob turpem causam,
Klage auf Rückgabe desjenigen, was ein andrer aus gesetzwidrigem
Grund empfangen;
condictio
sine causa,
Klage auf Rückgabe einer
Sache, die ohne Rechtsgrund in jemandes
Besitz
gekommen ist.