Conclusio
in der Rhetorik Schluß einer Rede, auch geschickter Schlußfall der Perioden;
Schlußfolgerung;
Beschlußfassung.
Conclusio
causae (Aktenschluß), im frühern Prozeßverfahren die ausdrückliche
Erklärung des
Richters, daß das Streitverhältnis
festgestellt und weiteres thatsächliches Vorbringen seitens der
Parteien ausgeschlossen sei. - Conclusio
libelli, im frühern Prozeßverfahren
der
Schluß der
Klage im
Zivilprozeß, enthaltend die Schlußfolgerung aus dem Klagegrund und der Geschichtserzählung,
also das eigentliche Gesuch des Klägers.