Commoner
(engl.), eigentlich der gemeine Mann, dann überhaupt alles, was nicht zur Nobility, d. h. zu den Mitgliedern des Oberhauses, gehört.
Daher sind z. B. die
Söhne von
Peers noch Commoners
, und dieser
Begriff fällt also nicht mit der deutschen
Bezeichnung »bürgerlich« im
Gegensatz zu »adlig« zusammen.
Nach englischem Recht bildet die Commonalty die zweite Klasse des Zivilstandes und zerfällt, wie die Nobility, in mehrere Abstufungen.