Commodum
(lat.), überhaupt Nutzen, Vorteil;
in Vertragsverhältnissen jeder Zuwachs von Ertrag, ¶
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Früchten u. dgl., welcher aus dem Gegenstand des Vertrags gewonnen wird;
commodum
possessionis, der mit dem Besitz verbundene Nutzen;
commodum
publicum, das gemeine Beste;
commodum
rei venditae,
Nießbrauch von Verkauftem.