Commentitium
daher commentitia
emtio, s. v. w.
Scheinkauf.
Commentitium
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Commentitium
daher commentitia
emtio, s. v. w.
Scheinkauf.
(Commentitia
emtio), ein nur zum Schein vorgenommenes Kaufgeschäft, wird nicht selten von einem insolventen
Schuldner vorgenommen, um den Gläubigern ein Exekutionsobjekt, nämlich den Kaufgegenstand, der angeblich
um einen fingierten Preis an einen andern verkauft wird, zu entziehen.
Ein S. ist nichtig, und der benachteiligte Gläubiger kann einen solchen anfechten.
Vgl. Deutsche [* 3] Konkursordnung, § 22 ff.