Collegia
nationalia
oder pontificia (lat.), klosterartige Anstalten zur
Ausbildung von
Jünglingen, zum
Zweck der Wiedergewinnung
der
Akatholiken in den Heimatsländern jener. Das erste derartige
Kollegium ward für
Deutschland
[* 2] von Ignaz von
Loyola 1552 in
Rom
[* 3] gestiftet; dieses sogen.
Collegium Germanicum ist dann 1573 von
Gregor XIII. einer Neugestaltung unterworfen
sowie von demselben als Vorbild bei der
Gründung ähnlicher
Institute in
Rom, wie z. B. eines griechischen, eines englischen,
eines maronitischen, eines illyrischen und eines ungarischen
Kollegiums (welches jedoch bald mit dem
Collegium Germanicum vereinigt
wurde), benutzt worden. Zu den
oben genannten Anstalten fügten
Clemens VIII. und
Gregor XV. noch weitere,
jener ein schottisches (1600), dieser unter andern ein irisches (1628)
Kollegium, hinzu.
Alle diese Kollegien stehen seit 1622 unter dem Protektorat der Kongregation de propaganda fide (s. Propaganda). Da die Alumnen ihre Ausbildung lediglich unter Leitung der Jesuiten empfangen, so sind sie später als Geistliche bei ihrer Rückkehr in die Heimat in der Regel die gefügigen Werkzeuge [* 4] des Ultramontanismus und der jesuitischen Verketzerung patriotisch denkender Männer. Darum wurden die Zöglinge des Collegium Germanicum von der Anstellung als Geistliche in Preußen [* 5] durch das Gesetz vom welches ein dreijähriges Studium auf einer deutschen Staatsuniversität fordert, ausgeschlossen.
Vgl. Mejer, Die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht (Götting. 1852-53, 2 Bde.).