Colebrooke
(spr. kohlbruck),
Henry
Thomas, der erste Sanskritist seiner Zeit und Hauptbegründer des
Studiums der indischen
Litteratur in
Europa,
[* 3] geb. kam frühzeitig nach
Indien, war zuerst
Richter zu
Mirzapur und dann
britischer
Resident am
Hof
[* 4] zu
Berar, kehrte 1816 nach
Europa zurück und starb in
London
[* 5] als
Präsident der
Asiatischen
Gesellschaft. Auf das
Sanskrit, die alte heilige
Sprache
[* 6]
Indiens, wurden die
Engländer zuerst durch die praktischen Bedürfnisse
der Rechtsprechung in
Indien geführt, und dieses
Bedürfnis rief auch das erste größere Werk von Colebrooke
hervor,
seine Übersetzung eines umfangreichen indischen Rechtswerks über
Erbrecht,
Sachen- und Obligationenrecht (»A digest of
Hindu
law on contracts and successions«,
Kalkutta
[* 7] 1798, 3 Bde.; Lond. 1801, 3 Bde.;
Madras
[* 8] 1864, 3 Bde.),
dem später als Ergänzung seine »Translation of two treatises on the law of inheritance« (das. 1810) folgte (wieder abgedruckt in Stokes' »Hindu law books«, das. 1865). Diese noch ohne alle lexikalischen Hilfsmittel, nur mit Unterstützung einiger indischer Punditen mit außerordentlicher Genauigkeit und bewunderungswürdigem Geschick in der Wiedergabe der zahlreichen juristischen Kunstausdrücke der Sanskritlitteratur ausgeführten Übersetzungen gaben nicht nur das Muster für alle spätern Übertragungen indischer Rechtswerke ab, sondern sie bilden noch heutzutage die Hauptgrundlage für die Rechtsprechung der anglo-indischen Gerichtshöfe, soweit dabei das indische Nationalrecht zu Grunde gelegt wird, und der zahlreichen englischen Handbücher für indisches Recht.
Die gleiche Sorgfalt und philologische Gründlichkeit zeichnet die zahlreichen
Essays von aus, die fast
alle Teile der indischen Litteratur betreffen und größtenteils auch jetzt noch nicht überholt sind, so seine Abhandlungen
über die
Wedas, über die philosophischen
Systeme der
Inder, über die indischen
Sekten, über das indische
Maß- und Münzsystem,
über
Sanskrit- und Prâkritpoesie, über indische
Inschriften, über den indischen und arabischen
Tierkreis,
über die
Pflichten einer indischen
Witwe
(Witwenverbrennung) und andre
Aufsätze, die zuerst in den Veröffentlichungen der
Asiatischen Gesellschaften von
Kalkutta und
London erschienen und später wiederholt gesammelt wurden (zuletzt von
Cowell, »Miscellaneous
essays by H. T. Colebrooke«
, Lond. 1873, 2 Bde.;
dazu als dritter
Band
[* 9] Colebrookes
Biographie von seinem Sohn).
Grundlegend für das
Studium der indischen
Grammatiker und Lexikographen wirkten seine leider unvollendete Sanskritgrammatik
(Kalkutta 1805), die von ihm veranlaßte erste
Ausgabe der
Grammatik des
Pânini (1810) und das von ihm herausgegebene alte Sanskritwörterbuch
»Amarakosha«.
Für die Geschichte der
Mathematik wichtig ist seine
Übertragung aus dem
Sanskrit
»Algebra of the
Hindus« (Lond. 1817). Colebrooke
erkannte auch als einer der ersten die enge
Verwandtschaft des
Sanskrits mit den indogermanischen
Sprachen
Europas.