Cognōmen
(lat.), Zuname, s. Name. ^[= im weitesten Sinn jede Benennung, im engern als Eigenname (Nomen proprium) die Bezeichnung eines ...]
Cognomen
10 Wörter, 71 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), Zuname, s. Name. ^[= im weitesten Sinn jede Benennung, im engern als Eigenname (Nomen proprium) die Bezeichnung eines ...]
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat.), Beiname, s. Name. ^[= Der Name ist griech. Ursprungs; die einheimische Benennung war Kemet (kopt., Keme in oberägypt., ...]
im weitesten Sinn jede Benennung, im engern als Eigenname (Nomen proprium) die Bezeichnung eines einzelnen Wesens oder Dinges, zur Unterscheidung desselben von andern gleicher Gattung, und zwar insbesondere die eines menschlichen Individuums (Personenname). Die Personennamen sind bei allen alten oder weniger zivilisierten Völkern von irgend einer Eigenschaft des betreffenden Individuums hergenommen, wie noch jetzt die Beinamen und Spitznamen; es ist ein Zeichen fortschreitender Kultur, wenn sich daneben erbliche Namen oder sonstige regelmäßige Bezeichnungen der Familie einstellen.
Die Griechen hatten keine Familien- oder Geschlechtsnamen; dem neugebornen Kind wurde sein Name nach der freien Wahl der Eltern in derselben Weise gegeben wie bei uns die Vornamen und zwar gewöhnlich am zehnten Tag bei einem mit einem Opfer verbundenen Familienfest. Die meisten griechischen Namen sind zusammengesetzt und, soweit ihr Sinn sich noch erkennen läßt, höchst charakteristisch, z. B. Damokles, »volksberühmt«;
Leukippos, »weiße Pferde [* 5] habend«;
Sophokles, »durch Weisheit berühmt«;
Nikophanes, »siegprangend«;
Aglaophon, »herrlich redend«;
Theodotos, »gottgegeben«, etc. In der ältesten Zeit bildete man häufig ein Patronymikum (s. d.),
z. B. Atreides, »Sohn des Atreus«, Beiname des Agamemnon;
auch erhielt der älteste Sohn meistens den Namen des Großvaters oder auch des Vaters.
Später setzte man, wo es auf genauere Bezeichnung ankam, den Namen des Vaters im Genitiv bei, z. B. Kimon (Sohn) des Perikles. Spitznamen waren besonders in Athen [* 6] beliebt, und auch Verkleinerungsformen kommen zahlreich vor, z. B. Dion von Diodoros, Timon von Timotheos etc. Die römischen Namen bestehen meist aus einfachen Wörtern und sind weit weniger zahlreich und mannigfaltig als die griechischen. In der ältesten Zeit bestanden die der Männer nur aus einem Namen (Romulus, Faustulus), dann aus zwei (Numa Pompilius, Ancus Marcius); seit den ersten Zeiten der Republik finden sich endlich regelmäßig drei verbundene Namen für jede Person: der Vorname (praenomen), der in der Schrift häufig abgekürzt wurde, wie C. für Cajus, M. für Marcus etc.;
der
Name des Geschlechts oder der Gens (nomen), der fast stets auf »ius« auslautete, wie Fabius, Julius etc., und der Zuname (cognomen
),
d. h. der Name der unter der Gens begriffenen Familie, welcher der Träger
[* 7] angehörte, wie Cicero, Cäsar etc. Zu diesen drei Namen
kam bisweilen noch ein vierter als Beiname (agnomen) hinzu, wie in der Familie der Scipionen die bekannten
Namen Africanus und Asiaticus.
In dem Namen Marcus Porcius Cato Censorinus ist demnach Marcus der Vor-, Porcius der Geschlechts-, Cato der Familien-, Censorinus der Beiname. Bei den weiblichen Namen war die Regel, daß die Töchter das Nomen ihres Vaters mit der weiblichen Endung als Namen führten, wie Tullia, Cornelia etc.; häufig waren auch die Diminutivformen, wie Tertulla etc. Uneheliche Kinder wurden nach der Mutter benannt, die Namen der Freigelassenen in der Regel nach dem Namen des freilassenden Herrn gebildet.
Die Sklaven führten anfangs gewöhnlich nur einen Namen, bestehend aus einer Verbindung des Namens ihres Herrn mit dem Wort puer (Lucipor, Marcipor), später aber vielerlei Namen, die von der Heimat des Sklaven oder andern Umständen hergenommen oder nach der Willkür des Herrn gewählt waren. Sklavennamen, bestehend aus Praenomen, Nomen und Cognomen, waren aber nicht zulässig. Die Zeit der Namengebung war bei Knaben der neunte, bei Mädchen der achte Tag nach der Geburt.
Der älteste Sohn bekam in der Regel das Praenomen des Vaters; beide wurden dann durch den Beisatz pater und filius oder junior oder durch major und minor unterschieden. Die Fremden pflegten, wenn sie das römische Bürgerrecht erhielten, gewöhnlich den Vor- und Geschlechtsnamen desjenigen anzunehmen, durch dessen Verwendung sie das Bürgerrecht erhalten hatten, mit Beibehaltung ihres vorigen Namens. Im allgemeinen ist für das römische Namenwesen die der politischen Schulung der Römer [* 8] entsprechende, streng durchgeführte staatliche Regelung desselben charakteristisch; anderseits sind aber die römischen Namen, besonders die Vornamen, deren es nach Varro nur ungefähr 30 gab, viel nüchterner und farbloser als bei andern Völkern. So gehen die bekannten Namen Quintus, Sextus, Septimius, Octavianus einfach auf Zahlennamen zurück (der fünfte, sechste, siebente, achte).
Auch bei den alten Germanen erhielt, wie bei den alten Griechen, das Kind bei seiner Geburt nur einen einzigen Namen. Natürlich hatten diese Namen, die wie die griechischen meistenteils zusammengesetzt waren, eine allgemeine und verständliche Bedeutung und bewegten sich in dem Kreis [* 9] der nationalen Lieblingsanschauungen. So Bernhart (Bernhard), d. h. stark oder kühn wie ein Bär;
Hildemar, »schlachtberühmt«;
Garibald, »speerkühn« (daraus ital. Garibaldi);
Gertrud, »Speerbraut«;
Hugibert (Hubert),
»durch Geist glänzend«;
Gundpold, »tapfer im Kampf«.
Manche dieser Namen lassen sich buchstäblich in griechische übertragen; so heißt z. B. Volkmar und Dietmar wie das griechische Damokles »volksberühmt«; Sigmar oder Sigimer (Name des Vaters von Armin dem Cherusker),
»sieg- oder kraftberühmt«, entspricht dem griechischen Nikokles, Kuonrat (Konrad),
»kühn im Rat«, dem griechischen Thrasybulos. Diese ursprünglichen und volltönenden Namen unterlagen aber, ähnlich wie die Namen der Griechen, schon in uralter Zeit häufigen und starken Verkürzungen, wobei namentlich der ganze zweite Teil entweder mit Hinterlassung eines o als Zeichen seiner frühern Existenz oder spurlos abfiel. So wurde z. B. aus Hugibert Hugo, aus Audomar (Otmar) Otto, aus Kuonrat Kuno (Kuhn und Kurt), aus Chlodowig (Ludwig) Lutz, aus Godofried (Gottfried) Götz etc. Endlich traten an diese abgekürzten Formen noch gewisse Verkleinerungssilben oder -Buchstaben an, wodurch z. B. aus Hugo Hugilo (später Hügel, Heuglin etc.), aus Kuno Kunulo (Kühnel) oder Kunizo (Kunze, Künzel) wurde.
Aus diesen sogen. Koseformen erklärt sich die Entstehung eines sehr großen Teils der jetzigen deutschen Familiennamen, während in den Vornamen sich häufig die vollern Formen erhalten haben, z. B. Friedrich, Rudolf, Albrecht. Eine Unterscheidung zwischen den Familiennamen und den Vornamen oder sogen. Taufnamen wurde übrigens in Deutschland [* 10] erst lange nach der Einführung des Christentums, nämlich etwa im 14. Jahrh., allgemein. Das Material für die erstern lieferten außer den alten Personennamen, welche die zahlreichste Klasse bilden, namentlich: Eigenschaften des Leibes oder der Seele (daher die Namen Schwarz, Kraus, Starke, Rotbart, Fromm etc.);
Gewerbe, Stand und Würde (daher z. B. der so verbreitete Name Meier aus lat. major, in der Bedeutung »Oberster eines Hofs«);
die frühere Heimat des Betreffenden (daher z. B. Schwab, Heß, die zahlreichen Namen auf -bacher und -reuter) oder die Lage seines Hauses (z. B. Amthor, Amberg), [* 11] auch der Name des letztern (daher Namen wie Adler, [* 12] Hirsch, [* 13] ¶
Falk, Rothahn etc.) u. v. a. Vorzugsweise auf Ortsnamen beruhen die adligen Namen, die Stammsitze und Familiengüter bezeichnend, mit vorgesetztem von; doch ist das von auch bei bürgerlichen Namen, zur Bezeichnung der Herkunft, im 13. Jahrh. noch überaus häufig und wird erst im 14. und 15. Jahrh. bei nichtadligen Namen allmählich weggelassen. Unter den deutschen Taufnamen herrschten bis ins 15. Jahrh. ebenfalls die alten Personennamen sehr entschieden vor; dann wurden die Heiligennamen und die biblischen, letztere bei Protestanten, beliebt; in der Zeit der Renaissance drangen viele griechische (Philipp, Alexander etc.) und römische (August, Julius etc.), im 17. und 18. Jahrh. auch französische, englische, italienische Namen etc. ein.
Daß die Frau bei der Verheiratung den Namen des Mannes annimmt, ist schon alte Sitte; in der Schweiz, [* 15] im Elsaß, in Frankfurt [* 16] etc. setzen umgekehrt verheiratete Männer den Mädchennamen ihrer Frau dem eignen bei, z. B. Vogt-Maier (d. h. Vogt, mit einer gebornen Maier verheiratet), während manche deutsche Schriftstellerinnen, Schauspielerinnen und Sängerinnen in ähnlicher Weise bei der Verheiratung ihren Mädchennamen mit beibehalten, z. B. Schröder-Devrient etc. Bei den deutschen Juden wurden die Familiennamen erst im vorigen Jahrhundert ganz allgemein und gesetzlich eingeführt, woraus es sich erklärt, daß so viele derselben mit modernen Ortsnamen zusammengesetzt sind oder sonst einen modernen Anstrich haben. Charakteristisch ist dabei die Vorliebe für schön klingende Namen, wie Goldstein, Lilienthal etc., denen freilich andre (aufgedrungene) wie Pulverbestandteil, Kanalgeruch etc. gegenüberstehen.
Die Eigennamen der meisten übrigen europäischen Völker lassen sich ähnlich einteilen wie die deutschen. Sehr häufig kommen überall Familiennamen vor, welche die Abstammung bezeichnen. Die Russen und Serben führen bloß einen Taufnamen, aber die Russen außerdem einen vom Vornamen des Vaters gebildeten Namen, der für Knaben auf »itsch«, für Mädchen auf »owna« endigt, z. B. Nikolaus Pawlowitsch (Pauls Sohn),
Maria Pawlowna (Pauls Tochter),
und in der erstern Form häufig Familienname geworden ist, wie die Serben ebenfalls viele Namen auf »witsch« haben. Die Normannen bedienten sich zur Ableitung vom Vatersnamen des Wortes Fitz (von filius),
wie Fitzgerald etc. Die Schotten brauchen als Familiennamen den Vatersnamen mit vorgesetztem M' (Abkürzung für Mac, »Sohn«),
ebenso die Irländer O', was nach einigen Sohn bedeuten, nach andern Abkürzung der englischen Präposition of (»von«) sein soll, z. B. John M'Culloch, Daniel O'Connell. In England herrscht die Sitte, Familiennamen (besonders den Familiennamen der Mutter) als Taufnamen einem Sohn zu geben. Zur Ableitung vom Vatersnamen bedienen sich die Engländer eines angehängten »son« (wie Johnson), ebenso die Schweden [* 17] (wie Erikson) und die Dänen (wie Martenson). Ebensolche Namen sind übrigens auch in Niederdeutschland häufig, z. B. Matthisson, Paulsen.
Bei den Spaniern endigen sich die von den Vätern hergenommenen Namen auf »ez«, z. B. Hernandez, Sohn Hernandos; jedoch erhalten die Söhne von Adligen zu dem väterlichen Namen auch noch Beinamen von dem Namen der Mutter. Von den altorientalischen Völkern hatten die beiden indogermanischen, Perser und Inder, ähnliche zusammengesetzte Namen wie die Griechen und Germanen, und wahrscheinlich ragen viele dieser Namen schon in die indogermanische Urzeit hinauf. Bei den Persern finden sich, charakteristisch für eine Reiternation, besonders mit aspa (»Pferd«) [* 18] zusammengesetzte Namen, z. B. Vistaspa (Hystaspes),
»Pferde besitzend«, Pourushaspa (Name von Zoroasters Vater),
»pferdereich«; bei den Indern, die übrigens auch eigne Geschlechtsnamen hatten, ebenso wie bei den Hebräern besonders viele Namen mit religiösen Beziehungen, z. B. Kalidasa (»Knecht der Göttin Kali«),
Elieser (»dem Gott Hilfe ist«) etc. Hervorragend erfinderisch in Namen waren und sind die Araber. Sie haben Vornamen, meist mit Ebu (»Vater«) gebildet, z. B. Ebu Mohammed, der »Vater Mohammeds«;
unvererbliche Eigennamen, wie Hassan, auf welche gewöhnlich der Name des Vaters, Großvaters etc. mit einem dazwischenstehenden »ebn« oder »ben« (Sohn des) folgt, z. B. ebn Sina;
Zunamen, von der Religion oder dem Hof [* 19] hergenommen, wie Salah ed din (»Wohl der Religion«, Saladin);
Beinamen, nach Beschäftigung, Stamm, Geburtsort, Sekte etc. gewählt;
Dichternamen, welche nur Dichter in ihren Gedichten zu führen pflegen;
lobende oder tadelnde Spitznamen.
Bei den Chinesen gibt es Vornamen, die jedoch nicht fest bestimmt sind und bei besondern Ereignissen nach Belieben gewechselt werden bis zu der Zeit, wo man in eine Unterrichtsanstalt eintritt oder ein öffentliches Amt erhält; Vornamen von dem Haus, aus dem man der männlichen Linie nach abstammt; Ehrennamen und Beinamen, jedoch nur bei ausgezeichneten Personen.
In einem geordneten modernen Staatswesen sind genau geführte Zivilstandsregister (früher Kirchenbücher) im Interesse der Rechtssicherheit unentbehrlich. Über Führung falscher Namen s. Alias; vgl. Namensänderung. Auch die Wahl der Taufnamen ist überall durch die Sitte oder sogar das Gesetz beschränkt. In manchen Ländern müssen sie aus der Zahl der Kalenderheiligen genommen werden. In Frankreich war mit der Revolution unbedingte Freiheit hierin eingetreten; Napoleon I. befahl jedoch, daß man sich auf die in den Kalendern und in der alten Geschichte vorkommenden Namen zu beschränken habe.
Russen und Serben werden auf den Namen des Heiligen ihres Geburtstags getauft, oder es wird einer unter den Namen der acht Tage vor und nach dem Geburtstag ausgewählt. In England ging unter den Puritanern die Sucht, recht bibelfeste Namen zu haben, ins Lächerliche; man wählte oft ganze Bibelstellen zu Vornamen (z. B. »Wenn Jesus Christus nicht für mich gestorben wäre, so wäre ich verdammt«, abgekürzt in »Verdammt«). In Deutschland entstanden 1813 Vornamen wie »Blücherine«, »Gneisenauette«, »Landsturmine« etc.
Vgl. Pott, Die Personennamen (2. Aufl., Leipz. 1859);
Fick, Die griechischen Personennamen (Götting. 1874);
Mommsen, Römische [* 20] Forschungen, Bd. 1 (2. Aufl., Berl. 1865);
Abel, Die deutschen Personennamen (das. 1853);
Förstemann, Altdeutsches Namenbuch (Nordhaus. 1854-61, 2 Bde.; 2. Bearbeitung des 2. Bds.: Ortsnamen, 1871);
Vilmar, Deutsches Namenbüchlein (4. Aufl., Marb. 1865);
F. Stark, Die Kosenamen der Germanen (Wien [* 21] 1868);
Steub, Die oberdeutschen Familiennamen (Münch. 1870);
Andresen, Die altdeutschen Personennamen (Mainz [* 22] 1873);
Derselbe, Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Geschlechtsnamen (Heilbr. 1883);
Keiper, Die Perser des Äschylos (Erlang. 1877);
Nestle, Die israelitischen Eigennamen nach ihrer religionsgeschichtlichen Bedeutung (Haarl. 1876);
Heinze, Die deutschen Familiennamen (Halle [* 23] 1881);
Beleze, Dictionnaire des noms de baptême (Par. 1863).