Cognĭtor
(lat.), im röm. Civilprozesse derjenige Stellvertreter einer Partei, welcher als solcher von dieser dem Gegner gegenüber durch förmliche mündliche Erklärung für einen bestimmten Prozeß bestellt ist;
dagegen ist Prokurator derjenige, welcher ohne solche Erklärung auf Grund eines Vertrages mit der Partei oder als deren Geschäftsführer die Vertretung übernimmt.