Codex
(lat., Mehrzahl Codicies; ursprünglich caudex, d. i. Stamm), bei den alten Römern das Buch, welches entstand, wenn mehrere mit Holzrahmen versehene Wachstafeln, worauf die Römer [* 2] zu schreiben pflegten, durch Draht [* 3] oder Riemen verbunden wurden; ferner das beschriebene Pergament, wenn es vierfach zusammengelegt, statt gerollt wurde
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen. ¶
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(im letztern Fall hieß es volumen). Selten waren codices aus Papyrus. Jetzt gebraucht man das Wort für alte Handschriften
überhaupt. – Codex
accepti et expensi, das Hausbuch eines röm. Hausvaters oder das
Geschäftsbuch eines Bankiers, in welches die Römer die Schuldverhältnisse und ihre Tilgung eintrugen, sodaß aus dem Eintrag
geklagt oder durch den Tilgungsvermerk die Schuld gelöscht wurde;
Codex
argentĕus, s. Ulfilas;
Codex
Diplomatĭcus,
Urkundensammlung;
Codex
rescriptus oder palimpsestus, s. Palimpsest.
In der Rechtssprache ist Codex
bei den Römern jede Sammlung
von kaiserl. Reskripten für den einzelnen Fall und von allgemeinen kaiserl.
Gesetzen (z. B. Codex
Gregorianus und Hermogenianus, zwei Privatsammlungen,
welche in Fragmenten überliefert sind); über Codex
Theodosianus s. Theodosius, über Codex
Justinianeus s. Corpus juris. Nach
diesem Vorgang benannte man im 18. Jahrh. gern die zusammenfassenden Gesetzbücher (s.
Kodifikationen), so Codex
Maximilianeus für Bayern
[* 5] 1751 (Strafrecht und Strafprozeß), 1753 (Civil- und Konkursprozeß), 1756 (Bürgerl.
Recht);
Codex
Fridericianus, die preuß. vorlandrechtlichen Gesetzbuchsentwürfe;
Codex
Theresianus für Österreich;
[* 6]
daran schließt sich die franz. Bezeichnung Code civil, Code Napoléon.
Noch allgemeiner bedeutet
Codex
auch den Inbegriff von Vorschriften für das menschliche Verhalten (Moralcodex
).