Code
(franz., spr. kodd, v.
lat. codex
),
Gesetzbuch. Insbesondere werden damit die zu Anfang dieses
Jahrhunderts in
Frankreich publizierten umfassenden
Gesetze bezeichnet.
Schon die
Konstitution von 1791 hatte eine Kodifikation des
Zivilrechts für ganz
Frankreich in Aussicht gestellt;
ab er erst nach Einführung des
Konsulats wurde dieselbe zur Wirklichkeit, indem Bigot de Préameneu, Maleville,
Portalis
und
Tronchet von
Napoleon mit Ausarbeitung eines neuen
Zivilgesetzbuchs betraut wurden.
Letzteres ward (30.
Ventôse XII) als Code
civil publiziert und erhielt, nachdem
Napoleon den Kaisertitel angenommen
hatte, die Bezeichnung »Code
Napoléon«. Dasselbe besteht aus einem titre préliminaire und drei
Büchern, von denen das erste
vom
Personen- und
Familienrecht (des personnes), das zweite vom
Sachenrecht (des biens et des différentes
modifications de la propriété) und das dritte vom Rechtserwerb durch
Erbschaft und
Singularsuccession mit Einschluß des
Obligationenrechts (des différentes manières dont on acquiert la propriété) handelt.
Baden (Großherzogtum;

* 2
Baden.
Was den Wert des Code
anbelangt, so ist ihm deutscherseits oft Mangel an Wissenschaftlichkeit
sowie Unvollständigkeit vorgeworfen, ja von
Savigny ist der Code
sogar als eine politische
Krankheit bezeichnet worden. Gleichwohl
hat der Code
, besonders wegen seiner einheitlichen
Darstellung und Abgeschlossenheit, in den preußischen, bayrischen und hessischen
Rheinlanden die unter der französischen Herrschaft erlangte Geltung bis jetzt behauptet; auch in
Baden
[* 2] gilt derselbe als badisches
Landrecht mit einigen Modifikationen in offizieller Übersetzung.
Außer dem
Zivilrecht sind in
Frankreich kodifiziert: der
Zivilprozeß im C. de procédure civil vom das
Handelsrecht
im C. de commerce vom der
Strafprozeß im C. d'instruction criminelle vom und endlich
das
Strafrecht im C. pénal vom
Später kamen dann noch
Gesetzgebungen über Forstwesen,
Wasserrecht und
Landwirtschaftsrecht
hinzu (sogen. Code
forestier, Code fluvial und Code rural).
Vgl. »Der Code
civil« (franz. und
deutsch; verbesserte Kramersche Übersetzung, Leipz. 1879);
Rivière, Codes
français (12. Aufl., Par. 1884).