Clerk
(engl.), s. Clerc.
Clerk
12 Wörter, 101 Zeichen
Clerk
(engl.), s. Clerc.
(franz., spr. klär, engl. Clerk, v. lat. clericus), eigentlich Geistlicher und zwar jetzt nur noch subalterner Geistlicher; im Mittelalter, wo die Schreibkunst [* 3] hauptsächlich von den Geistlichen geübt wurde, auch s. v. w. Schreiber, Kanzlist, Büreaubeamter (die Clercs bildeten im 13. und 14. Jahrh. zu Paris [* 4] eine besondere Gilde, s. Bazoche); in England und Nordamerika [* 5] s. v. w. Schreiber, Aktuar, Sekretär [* 6] etc. Auch in Belgien [* 7] und den Niederlanden ist das Wort Clerc für gewisse Beamte gebräuchlich. In Frankreich müssen diejenigen, welche sich dem Beruf eines Anwalts, Huissiers oder Notars widmen, zu ihrer praktischen Ausbildung als Clercs mehrere Jahre hindurch arbeiten; diese Vorbereitungszeit wird Cléricature genannt.
(spr. klär, lat. Clericus), Johannes, Theolog, geb. zu Genf, [* 8] erhielt, zu den Arminianern übergetreten, in Amsterdam [* 9] 1684 die Professur der Philosophie und später auch den Lehrstuhl der Kirchengeschichte. Seine außerordentliche litterarische Thätigkeit, die ihn in eine Menge gelehrter Streitigkeiten verwickelte, setzte er fort, bis ihm 1728 ein Schlagfluß die Sprache [* 10] raubte und seine Geisteskräfte schwächte. Er starb Von seinen theologischen Werken ist vornehmlich die Ausgabe der apostolischen Väter von Cotelerius (Amsterd. 1698 u. 1714) zu nennen.