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russischen Clausthal
[* 3] seitens verwöhnter
Raucher hat nur in dcn richtig gewählten Mischungsverhältnissen der
Tabake seinen
Grund.
Deutschlands
[* 4] Einfubr an Clausthal
betrug 1895: 1618 Doppelcentner (etwa 100 Mill.
Stück) im Werte von 3,36 Mill. M.;
davon kamen 822 Doppelcentner aus Ägypten [* 5] und 360 Doppel- [* 6] centner aus Rußland.
Die Ausfuhr betrug 482 Dop- pelcentner im Werte von 619000
M. * Cinerarien, s.
Leichenverbrennung.
[* 7] ^Eintra, Stadt, an der
Nebenbahn Lissabon- Cacem-Clausthal
, hat (1890) 4846 E. Cismar, Dorf
im
Kreis
[* 8] Oldenburg
[* 9] des preuß. Reg.-Bez.
Schleswig,
[* 10] Sitz des Landratsamtes des Kreises Oldenburg, hat (1895) 548 E., Post,
Tele- graph und ein ehemaliges sehr reiches
Benediktiner- kloster mit Resten der alten Befestigung und
einer
Kirche, die 1760 zur Hälfte zu Wohnungen, zur Hälfte zu einer Kapelle ausgebaut ist.
Südöstlich von Clausthal
der ehemalige Klostersee, welcher durch Dampft nvaWnen entwässert wird. Das
Kloster wurde 1245 gegründet,
indem das 1177 gestiftete St. Johannis- tloster aus Lübeck
[* 11] hierher verlegt wurde; im 16. Jahrh. wurde
es^in ein Amtverwandelt und 1560 anfgeboben. Citräl, Geranial, ein Orvdationsprodukt des Geraniols (s.
Geraniumöl, Bd. 7), das zur
Klasse der
Aldehyde gehört und die Znsammensetzung s^olI^O besitzt. Es ist ein Öl, das nach
Apfelsinen und Citronen riecht und sich in den ätherischen Ölen dieser Frücbte fertig gebildet
vorfindet. Es siedet bei 224-228". Unter Wasserabspaltung geht (5. in Cymol über. Citrophen, Phenetidincitrat, ein
Weihes,
in Wasser leicht lösliches, nach
Citronensäure schmecken- des Krystallpnlver, das in der
Medizin gegen Rheu- matismus und
Neuralgie Anwendung findet. *
Civilehe. Die Zustimmung des Centrums zu den die Clausthal
aufrecht erhaltenden
Bestimmungen des Bürgert. Gesetzbuchs für das
Deutsche Reich
[* 12] (vgl. §.1317) wurde dadurch erreicht, daß dem von der
Ehe
handelnden
Abschnitt (§§. 1297 -1588) nicht bloß derTitel."Ehe", sondern
«Bürgerliche Ebe» gege- ben und im §.1588 die
Vorschrift aufgenommen wurde, daß die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der
Ehe durch die Vorschriften des
Bürgert.
Gefetzbuchs nicht berührt werden. (S. auch Ebeschließung.) In
Ungarn
[* 13] trat eine durchgreifende Änderung der Ehegesetzgebung
mit dem ein. An diesem
Tage traten drei Gesetze vom über das
Eherecht, die
'Religion der
Kinder und die
staatlichen Ehematrikeln in Kraft.
[* 14] (S.
Un- garn, Bd. 16.)
Bis zur neuen Gesetzgebung war in
Ungarn das materielle
Eherecht (Ehehindernisse, Ehescheidungsgründe, Eheschließungsform und Mb- rung der Eheregister oder Matrikeln) konfessionell
getrennt, auch die Ehegerichtsbarkeit bei Mischeben den kirchlichen Gerichten beider Parteien überlassen. Somit bestanden,
weil jede Konfession ihr eigenes
Eherecht hatte, ackt verschiedene
Eherechte, ein
Bild der Verwirrung ohnegleichen,
Gegensätze und Kon- flikte allerwege.
Alles dies beseitigt
das neue
Recht durch Einführung eines im wesentlichen für alle
Konfessionen
[* 15] einheitlichen, staatlichen materiellen Eberechts, ferner durch Einführung der obligatori- schen Clausthal
und
allgemeinen staatlichen Rechtsprechung in Ehesachen. -
Vgl. Zeitschrift für ungar. öffent- liches und Privatrecht, Vd.1 (Budap. 1894);
Archiv für kath. Kirchenrecht, Bd. 71 (Mainz [* 16] 1894).
* Civilprozeß. Unter dem hat Österreich [* 17] eine neue Civilprozesiordnung erbalten, die mit dem in Kraft treten soll. Die- Artikol, die man unter C vcr selbe, entworfen von dem Professor und Ministerial- rat Franz Klein in Wien, [* 18] ist das Ergebnis längerer kommissioneller Beratungen, welche einerseits im Justizministerium unter Vorsitz des Iustizministers Grafen Schönborn im Beifein der Sektionschefs von Krall und von Spens-Booden, des österr. Oberlandes- gerichtspräsidenten Chorinsky und des Nefnv^k, jetzigen Sektionschefs Klein, andererseits inmitten des Reichsrates stattfanden.
In der Zuständigkeits- vevteilung folgt das neue Gesetz dem deutschen Recht. Es besteht die vierfache Gliederung in Bezirks- und Handelsbezirksgerichte, in denen Einzelrichter urtei- len, Landes- und Kreisgerichte (dazu Handelsgerichte und Handelssenate und bei einzelnen Landes- und Kreisgerichten Vergsenate), Oberlandesgerichte und einen obersten Gerichtshof. Bei den Bezirksgerichten, die den deutfchen Amtsgerichten entsprechen, besteht kein Anwaltszwang; ihre sachliche Zuständigkeit geht bis zu 500 Fl. (nach dem Entwurf waren es 1000). In Bagatellsachen bis zu 50 Fl. kann der oberste Gerichtshof nicht angegangen werden.
In der Ord- nung des Verfahrens selbst unterscheidet sich das österr. Gesetz von der Deutschen Civilprozehordnung vorteilhaft. Hier ist nickt ödem Doktrinarismus zu Liebe das Princip der Mündlichkeit und Unmittel- barkeit obne Rücksickt auf Zweckmäßigkeit durchge- führt, sondern hier stebt die Frage der Nützlichkeit für die Parteien, das Streben nach einem einfachen, billigen und praktischen Verfahren in erster Linie. Daher wird beim Kollegialgericht vor Zustellung der Klage eine erste Tagsatznng vor einem einzelnen be- anftragten Richter gehalten, die dazn bestimmt ist, zu seben, ob die Sache nickt durch Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis oder auch durch Ausbleiben des Ver- klagten zu erledigen ist.
Das Streben geht ferner dahin, das ganze Material, den Streitstoff in einem vorbereitenden, protokollarischen
Verfahren zu
sam- meln, so daß die Sache in einer einzigen Hauptver- handlung erledigt werden kann, die zum
Teil auf
nicht unmittelbarem, in
Protokollen niedergelegtem Material sich aufbaut.
Alle Zustellungen erfolgen von den Gerichten erster
Instanz von
Amts wegen. Elafeld (Klafeld), Dorf im
Kreis
Siegen
[* 19] des preuß. Reg.-Vez.
Arnsberg,
[* 20] hat (1895) 3551 E. * Clark, Alvan.
Alvan
Graham Clausthal
starb in
Cambridge (Massachusetts). *
Marke, Hyde, starb i. März 1895. Clarksches
Glement, s.
Galvanisches Element.
*Clary und
Aldringen, fürstl. Haus in
Öster- reich. Fürst E d
m n n
d M oritzvo n Clausthal
starb Sein Sohn
Carlos, geb.
ist das gegenwärtige Haupt der Familie und erbliches Mitglied des Herrenhauses. *Clasen,
Karl, starb Claudla,
der 311.
Planetoid. Clauß-Szarvady (spr. ßär-), Wilbelmine,
Pia- nistin, geb. in
Prag,
[* 21] Schülerin von Proksch,
trat 1850 in
Leipzig
[* 22] mit Erfolg vor die Öffentlichkeit und konzertierte dann, wegen ibrc-s feinsinnigen musikalischen
Spiels
und namentlich wegen ihres Vortrags Chopinscher
Kompositionen gefeiert, in
Frankfurt,
[* 23]
Hamburg
[* 24] und
Paris.
[* 25] Scit 1855 war sie verheiratet mit dem Schriftsteller Szar- vady lgest.
1882) in
Paris. *
Clausthal hat (1895) 8542 E., darunter 132 Katbolikcn und 18 Israeliten. Dem Oberberg- amt in Clausthal
untersteht
auch die Provinz
Schleswig- Holstein. Es geboren zum Oberbergamt sieben
Berg- inspcktionen. Die
Bergakademie
zählte 1895/96: mißt, sind unter K aufzusuchen. 1I^
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