forlaufend
275
russischen Clausthal seitens verwöhnter Raucher hat nur in dcn richtig gewählten Mischungsverhältnissen der Tabake seinen Grund. Deutschlands Einfubr an Clausthal betrug 1895: 1618 Doppelcentner (etwa 100 Mill. Stück) im Werte von 3,36 Mill. M.;
davon kamen 822 Doppelcentner aus Ägypten und 360 Doppel- centner aus Rußland.
Die Ausfuhr betrug 482 Dop- pelcentner im Werte von 619000 M. * Cinerarien, s. Leichenverbrennung. ^Eintra, Stadt, an der Nebenbahn Lissabon- Cacem-Clausthal, hat (1890) 4846 E. Cismar, Dorf im Kreis Oldenburg des preuß. Reg.-Bez. Schleswig, Sitz des Landratsamtes des Kreises Oldenburg, hat (1895) 548 E., Post, Tele- graph und ein ehemaliges sehr reiches Benediktiner- kloster mit Resten der alten Befestigung und einer Kirche, die 1760 zur Hälfte zu Wohnungen, zur Hälfte zu einer Kapelle ausgebaut ist.
Südöstlich von Clausthal der ehemalige Klostersee, welcher durch Dampft nvaWnen entwässert wird. Das Kloster wurde 1245 gegründet, indem das 1177 gestiftete St. Johannis- tloster aus Lübeck hierher verlegt wurde; im 16. Jahrh. wurde es^in ein Amtverwandelt und 1560 anfgeboben. Citräl, Geranial, ein Orvdationsprodukt des Geraniols (s. Geraniumöl, Bd. 7), das zur Klasse der Aldehyde gehört und die Znsammensetzung s^olI^O besitzt. Es ist ein Öl, das nach Apfelsinen und Citronen riecht und sich in den ätherischen Ölen dieser Frücbte fertig gebildet vorfindet. Es siedet bei 224-228". Unter Wasserabspaltung geht (5. in Cymol über. Citrophen, Phenetidincitrat, ein Weihes, in Wasser leicht lösliches, nach Citronensäure schmecken- des Krystallpnlver, das in der Medizin gegen Rheu- matismus und Neuralgie Anwendung findet. * Civilehe. Die Zustimmung des Centrums zu den die Clausthal aufrecht erhaltenden Bestimmungen des Bürgert. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (vgl. §.1317) wurde dadurch erreicht, daß dem von der Ehe handelnden Abschnitt (§§. 1297 -1588) nicht bloß derTitel."Ehe", sondern «Bürgerliche Ebe» gege- ben und im §.1588 die Vorschrift aufgenommen wurde, daß die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe durch die Vorschriften des Bürgert.
Gefetzbuchs nicht berührt werden. (S. auch Ebeschließung.) In Ungarn trat eine durchgreifende Änderung der Ehegesetzgebung mit dem ein. An diesem Tage traten drei Gesetze vom über das Eherecht, die 'Religion der Kinder und die staatlichen Ehematrikeln in Kraft. (S. Un- garn, Bd. 16.) Bis zur neuen Gesetzgebung war in Ungarn das materielle Eherecht (Ehehindernisse, Ehescheidungsgründe, Eheschließungsform und Mb- rung der Eheregister oder Matrikeln) konfessionell getrennt, auch die Ehegerichtsbarkeit bei Mischeben den kirchlichen Gerichten beider Parteien überlassen. Somit bestanden, weil jede Konfession ihr eigenes Eherecht hatte, ackt verschiedene Eherechte, ein Bild der Verwirrung ohnegleichen, Gegensätze und Kon- flikte allerwege. Alles dies beseitigt das neue Recht durch Einführung eines im wesentlichen für alle Konfessionen einheitlichen, staatlichen materiellen Eberechts, ferner durch Einführung der obligatori- schen Clausthal und allgemeinen staatlichen Rechtsprechung in Ehesachen. -
Vgl. Zeitschrift für ungar. öffent- liches und Privatrecht, Vd.1 (Budap. 1894);
Archiv für kath. Kirchenrecht, Bd. 71 (Mainz 1894).
* Civilprozeß. Unter dem hat Österreich eine neue Civilprozesiordnung erbalten, die mit dem in Kraft treten soll. Die- Artikol, die man unter C vcr selbe, entworfen von dem Professor und Ministerial- rat Franz Klein in Wien, ist das Ergebnis längerer kommissioneller Beratungen, welche einerseits im Justizministerium unter Vorsitz des Iustizministers Grafen Schönborn im Beifein der Sektionschefs von Krall und von Spens-Booden, des österr. Oberlandes- gerichtspräsidenten Chorinsky und des Nefnv^k, jetzigen Sektionschefs Klein, andererseits inmitten des Reichsrates stattfanden.
In der Zuständigkeits- vevteilung folgt das neue Gesetz dem deutschen Recht. Es besteht die vierfache Gliederung in Bezirks- und Handelsbezirksgerichte, in denen Einzelrichter urtei- len, Landes- und Kreisgerichte (dazu Handelsgerichte und Handelssenate und bei einzelnen Landes- und Kreisgerichten Vergsenate), Oberlandesgerichte und einen obersten Gerichtshof. Bei den Bezirksgerichten, die den deutfchen Amtsgerichten entsprechen, besteht kein Anwaltszwang; ihre sachliche Zuständigkeit geht bis zu 500 Fl. (nach dem Entwurf waren es 1000). In Bagatellsachen bis zu 50 Fl. kann der oberste Gerichtshof nicht angegangen werden.
In der Ord- nung des Verfahrens selbst unterscheidet sich das österr. Gesetz von der Deutschen Civilprozehordnung vorteilhaft. Hier ist nickt ödem Doktrinarismus zu Liebe das Princip der Mündlichkeit und Unmittel- barkeit obne Rücksickt auf Zweckmäßigkeit durchge- führt, sondern hier stebt die Frage der Nützlichkeit für die Parteien, das Streben nach einem einfachen, billigen und praktischen Verfahren in erster Linie. Daher wird beim Kollegialgericht vor Zustellung der Klage eine erste Tagsatznng vor einem einzelnen be- anftragten Richter gehalten, die dazn bestimmt ist, zu seben, ob die Sache nickt durch Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis oder auch durch Ausbleiben des Ver- klagten zu erledigen ist.
Das Streben geht ferner dahin, das ganze Material, den Streitstoff in einem vorbereitenden, protokollarischen Verfahren zu sam- meln, so daß die Sache in einer einzigen Hauptver- handlung erledigt werden kann, die zum Teil auf nicht unmittelbarem, in Protokollen niedergelegtem Material sich aufbaut. Alle Zustellungen erfolgen von den Gerichten erster Instanz von Amts wegen. Elafeld (Klafeld), Dorf im Kreis Siegen des preuß. Reg.-Vez. Arnsberg, hat (1895) 3551 E. * Clark, Alvan. Alvan Graham Clausthal starb in Cambridge (Massachusetts). * Marke, Hyde, starb i. März 1895. Clarksches Glement, s. Galvanisches Element.
*Clary und Aldringen, fürstl. Haus in Öster- reich. Fürst E d m n n d M oritzvo n Clausthal starb Sein Sohn Carlos, geb. ist das gegenwärtige Haupt der Familie und erbliches Mitglied des Herrenhauses. *Clasen, Karl, starb Claudla, der 311. Planetoid. Clauß-Szarvady (spr. ßär-), Wilbelmine, Pia- nistin, geb. in Prag, Schülerin von Proksch, trat 1850 in Leipzig mit Erfolg vor die Öffentlichkeit und konzertierte dann, wegen ibrc-s feinsinnigen musikalischen Spiels und namentlich wegen ihres Vortrags Chopinscher Kompositionen gefeiert, in Frankfurt, Hamburg und Paris. Scit 1855 war sie verheiratet mit dem Schriftsteller Szar- vady lgest.
1882) in Paris. * Clausthal hat (1895) 8542 E., darunter 132 Katbolikcn und 18 Israeliten. Dem Oberberg- amt in Clausthal untersteht auch die Provinz Schleswig- Holstein. Es geboren zum Oberbergamt sieben Berg- inspcktionen. Die Bergakademie zählte 1895/96: mißt, sind unter K aufzusuchen. 1I^