Claudianum
senatuscon
sultum, Beschluß des
Kaisers
Claudius, nach welchem eine
Freie, die trotz dreimaliger Warnung mit
einem Sklaven eine
Ehe eingehe, dem
Herrn des Sklaven samt ihrem
Vermögen zu eigen gehören solle, ward wegen häufigen
Mißbrauchs
von
Kaiser Justinian wieder aufgehoben.