Classici
autores
(lat.), s.
Klassiker.
Classici autores
5 Wörter, 39 Zeichen
Classici
autores
(lat.), s.
Klassiker.
und klassisch (lat.), Ausdrücke von verschiedener Bedeutung, denen kein deutsches Wort vollkommen entspricht. Die ursprüngliche Bedeutung derselben erklärt sich aus der Verfassung des römischen Staats. Nach der von Servius Tullius dem Vermögensstand gemäß eingeführten Einteilung sämtlicher Bürger in sechs Klassen hießen vorzugsweise die zur elften und reichsten Klasse Gehörigen Classici, während die der letzten und ärmsten Klasse Proletarii genannt wurden.
Somit legte man in den Ausdruck Klassiker, der bald in allgemeinerer Bedeutung angewandt wurde, den Begriff eines gewissen Vorzugs und Vorranges; so ist z. B. testis classicus ein glaubwürdiger, entscheidender Zeuge und scriptor classicus ein mustergültiger Schriftsteller. In dieser abgeleiteten Bedeutung sind jene Ausdrücke in alle modernen Sprachen übergegangen, und da die ganze moderne Bildung auf dem Studium der griechischen und römischen Schriftsteller basiert ist, übertrug man nach und nach den Begriff des Klassischen auf alles, was dem Vorgang der für musterhaft anerkannten Werke gemäß gebildet ist, also nicht bloß auf die griechische und römische Litteratur, insofern die Werke derselben mustergültig sind, sondern auf jedes Werk und jeden Schriftsteller irgend welcher Litteratur, in welchem sich Fülle des Inhalts mit vollendeter Form, Gediegenheit und Tiefe der Gedanken mit lebendigem und angemessenem Ausdruck verbindet.
Wie nun im Altertum gewisse Perioden sich durch besondere Fruchtbarkeit musterhafter Werke auszeichneten und deshalb vorzugsweise klassische Zeiten genannt werden (unter den Griechen das Zeitalter des Perikles, unter den Römern die letzten Zeiten der Republik und die Regierung des Augustus), so rühmt sich auch in dem modernen Europa [* 3] fast jede Nation einer Periode klassischer Schriftsteller. So gilt den Italienern das 15. Jahrh. oder das Zeitalter Lorenzos de'Medici, den Spaniern und Engländern das 16., den Franzosen das 17. (siècle de Louis XIV), uns Deutschen das 18. (insbesondere die Weimarer Periode) für die klassische Zeit. Juristische Klassiker nennt man im engern Sinn die Juristen, aus deren Schriften die Pandekten ausgezogen sind.