Clarissimus
vir
(lat.), zur Zeit der röm.
Republik
Titel der
Senatoren;
später, unter den Kaisern Diokletian und Konstantin d. Gr. (um 300 n. Chr.), wurden, als die Rangklassen durch kaiserliche Verordnung genau bestimmt wurden, diejenigen clarissimi genannt, welche der dritten Rangklasse angehörten, und welchen dieser Rang (clarissimatus) von den Kaisern ausdrücklich verliehen war.