Civry
(spr. ssiwri), Gräfin von, natürliche Tochter des
Herzogs
Karl von
Braunschweig
[* 2] und einer
Engländerin, wurde von
Lacordaire zum
Katholizismus bekehrt und deswegen vom
Herzog verstoßen, gegen den sie mehrere
Prozesse,
doch ohne Erfolg, anstrengte, um ihre Ansprüche an dessen
Vermögen zu sichern. Auch ihre
Anfechtung des herzoglichen
Testaments
war fruchtlos. Nach ihrem
Tode (1880) setzte ihr Sohn
Ulrich
Eugen
Welf Honoré de
Collin de
Bar, Vicomte de
Civry
(geb. 1853 aus ihrer
Ehe mit einem
Grafen Civry
) diese Bemühungen, das
Vermögen des
Herzogs
Karl zu erlangen, fort, zumal er
durch zügelloses
Leben in Bedrängnis geraten und wegen Betrügereien sogar zu 3
Jahren Gefängnis verurteilt worden war;
doch wurde Civry
sowohl in Genf
[* 3] wie in
Braunschweig von den
Gerichten mit seinen Ansprüchen abgewiesen.