Civĭtas
(lat.), im röm. Rechte der Inbegriff der Rechte eines freien Bürgers (civis), im Gegensatz zum freien Ausländer (peregrinus) sowie zur Latinität;
dann auch Bezeichnung der sämtlichen zu einer Gemeinde vereinigten Bürgerschaft;
daher auch Bezeichnung einer Stadt mit oder ohne Gebiet, sobald dieselbe einen Staat bildete.