Civilproceß.
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(lat.), Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Verfahren, um private (bürgerli
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Civilproce
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Civilproceß.
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(lat.), Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Verfahren, um private (bürgerli
Adhäsionsproceß
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Bezeichnung für diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen
Arrest und Arrestproceß
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s. Arrest.
Arrestproceß, s. Arrest
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(vom griech. areston, "Beschluß, Dekret", übergegangen in das
♦ (spr. arräh), Heinrich Ludwig d', Astronom, geb. 13. Aug. 1822 zu Berlin,
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im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches
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(lat.), "widersprechend", von Begriffen, Urteilen, Sätzen, die
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im modernen Prozeßrecht ein summarischer Prozeß, welcher bei gewissen Forderunge
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(lat.), ein summarischer Prozeß, dessen Eigentümliches darin besteht, daß
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s. Provokation.
Rechnungsproceß
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(lat.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine
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(lat.), s. v. w. Aufruhr; tumultuarisches Verfahren, diejenige Behandlung
Urkundenproceß, s. Exekutivproceß
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im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches
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der Inbegriff der Rechtssätze, welche sich auf das Armenwesen beziehen, und
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(lat.), s. Rechtshängigkeit.
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im modernen Prozeßrecht der Grundsatz, wonach im Zivil- wie im Strafprozeß
Nobile officium judicis
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(lat.), Herkommen, Regel, welche stillschweigend durch längere Befolgung
Oeffentlichkeit der Rechtspflege
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(Justiz), die Thätigkeit der gerichtlichen Behörden zur Verwirklichung eines
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(lat.), Voraussetzung, Annahme von etwas Unbekanntem oder Zukünftigem aus
Rechtshülfe
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(lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit eines gerichtlichen
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(Remedium juris), im allgemeinen alle Mittel zur Wahrung oder Geltendmachung
Rechtsvermuthung, s. Präsumtion
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(lat.), Voraussetzung, Annahme von etwas Unbekanntem oder Zukünftigem aus
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s. v. w. Kompetenz (s. d.); dann die einer Person zustehenden Rechtsmittel
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(Litispendenz), der Zustand einer streitigen Rechtssache, welcher durch die
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das Prinzip des frühern gemeinen bürgerlichen Prozeßrechts, wonach lediglich
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(Mandatum, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge
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(Mandat), der einer Person (dem Bevollmächtigen, Mandatar) seitens einer
Blanket
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(Genehmhaltung, Ratihabition), die nachfolgende Erklärung der Zustimmung
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(Mandatum generale), der einer Person erteilte Auftrag zur Vertretung einer
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(lat.), belehren, unterweisen; Anweisungen, Vorschriften, Verhaltungsregeln
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(lat.), Bevollmächtigung, Auftrag zur Besorgung eines Geschäfts, namentlich
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(lat.), s. Genehmigung.
Specialmandat, s. Mandat
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(Mandatum, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge