Civilliste
,
Bezeichnung für denjenigen
Teil der
Staatsausgaben, welcher in monarchischen
Staaten für den
Unterhalt des
Fürsten und seines Hofhaltes bestimmt wird. Die Civilliste
hängt mit dem Übergange vom feudalen und patrimonialen
in den modernen
Staat zusammen. Wichtig dabei war zunächst für eine Anzahl von
Staaten die
Thatsache der Verminderung der
fürstl. Hausgüter infolge von schlechter
Verwaltung und zunehmendem Luxus, entscheidend aber vornehmlich die sich immer
mehr steigernden Bedürfnisse des in fortschreitender
Entwicklung befindlichen
Staates, die
Notwendigkeit eines eigenen, einheitlichen,
wohlgeordneten und kontrollierten
Staatshaushalts und die wesentlich veränderte polit.
Stellung der Dynastien. Civilliste
nannte man zuerst in England eine Liste der Bedürfnisse
des Königs für seine eigene
Person, seinen Hofstaat, die Civilverwaltung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
(im Gegensatz zu den
Ausgaben für das
Heer), zu deren Befriedigung das Parlament dem Könige ein bestimmtes Pauschquantum,
selbst auch Civilliste
genannt, bewilligte und welches aus den erblichen
Revenuen der
Krone und aus zeitweise oder
auf Lebenszeit bewilligten
Steuern gebildet war.
Nachdem schon
Georg III. lediglich «zur Bestreitung des Haushalts und Aufrechthaltung des
Glanzes und der Würde der
Krone» eine bestimmte
Summe als Civilliste
angenommen, Wilhelm IV. aber überhaupt alle polit. Lasten von
der Civilliste
ausgeschieden hatte, entstand erst unter Victoria
[* 3] die reine Civilliste
im
Sinne eines lediglich dem Aufwande des Königs und seines Hofstaates gewidmeten Budgetpostens, nachdem das Parlament
auch den
Unterhalt der selbständigen
Glieder
[* 4] des königl. Hauses
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