Civīlis,
Claudius (richtiger
Julius), der Anführer der
Bataver im
Aufstand gegen die
Römer
[* 2] 69-70
n. Chr. Civilis
faßte nämlich, erbittert darüber, daß er wegen angeblicher Rebellion gegen die römische Herrschaft
zweimal gefangen gesetzt worden war und beinahe hingerichtet worden wäre, 69 den
Plan, sein
Volk zu befreien, und benutzte
schlau den damaligen
Bürgerkrieg zwischen
Vitellius und Vespasian, indem er sich für einen Anhänger
des letztern erklärte. In
Verbindung mit den
Kaninefaten und
Friesen besiegte er das römische Landheer, bemächtigte sich
der
Flotte, warf den vom
Statthalter von Untergermanien gegen ihn geschickten
Legaten Munius Lupercus nach Vetera
(Xanten) zurück
und belagerte ihn daselbst, während der
Aufstand sich immer mehr ausbreitete.
Nach verschiedenen
Versuchen der
Römer, Vetera zu entsetzen, und nachdem in den sich immer wiederholenden
Meutereien der römischen
Truppen endlich sowohl der
Statthalter Hordeonius Flaccus als sein thatkräftigster
Legat,
Didius Flaccus,
ermordet worden waren (70), ließ sich das ganze römische
Heer durch zwei Anführer der in demselben dienenden gallischen
Hilfsvölker,
Julius
Classicus und
Julius
Tutor, zum
Abfall von
Rom und
[* 3] zur Vereinigung mit Civilis
verlocken, und
nun schloß sich auch ganz
Gallien an Civilis
an, so daß man die Absicht fassen konnte, ein großes, von
Rom unabhängiges
Reich
zu errichten. Indessen eben hierüber brachen unter den verschiedenen zu einem Staatskörper zu vereinigenden
Völkern
Haß und
Feindschaft aus, und da mittlerweile der
Bürgerkrieg durch Vespasian beendigt worden war, so wurden nunmehr
von
Rom aus kräftige Anstalten zur Unterdrückung des
Aufstandes getroffen. Petilius
Cerialis drang mit einem starken
Heer in
das Land ein, die
Gallier traten zu ihm über, auch die meuterischen
Truppen
¶
mehr
kehrten wieder zum Gehorsam zurück, und so wurde Civilis
nach tapferster Gegenwehr genötigt, sich auf die Bataverinsel zurückzuziehen
und endlich, da sich auch unter den Batavern Mißgunst gegen ihn regte, aus einen ihm von Cerialis entgegengebrachten Vergleich
einzugehen, durch welchen den Batavern die Rückkehr in den alten Stand gewährt wurde.
Vgl. E. Meyer, Der
Freiheitskampf der Bataver unter Civilis
(Hamb. 1856).