Cicisbeāt
(spr. tschītschis-), die früher in Italien [* 2] unter den höhern Ständen herrschende Sitte, daß sich eine verheiratete Dame stets von einem Hausfreund (Cicisbeo) in Gesellschaften, zu öffentlichen Vergnügungen, in die Kirche etc. begleiten ließ. Der gute Ton verlangte nämlich, daß der Ehemann mit seiner Frau nur im Haus umging. Der Cicisbeo erschien daher morgens bei der Frau, um sich für den Tag Verhaltungsmaßregeln geben zu lassen, und sein Name wäre nach Wilh.
Müller von
Flüstern abzuleiten,
weil er bei
Festen und im
Theater
[* 3] hinter dem
Stuhl seiner Herrin stand und mit ihr flüsterte.
Bei aller scheinbaren Anstößigkeit war das
Verhältnis zwischen dem Cicisbeo und der
Dame meist kein
unsittliches, und die
Damen bedangen im Heiratskontrakt die Erlaubnis, einen Cicisbeat
halten zu dürfen. Die
Sitte entstammt der
Zeit der
Galanterie und
Minnehöfe, ist jedoch im Abnehmen begriffen und in Mißkredit geraten, so daß heute in
Italien wie
in
Deutschland
[* 4] Cicisbeo einen Hausfreund mit verdächtigen Nebenabsichten und Cicisbea einfach eine Buhlerin bedeutet.