Cicisbeāt
(spr. tschītschis-), die früher in Italien unter den höhern Ständen herrschende Sitte, daß sich eine verheiratete Dame stets von einem Hausfreund (Cicisbeo) in Gesellschaften, zu öffentlichen Vergnügungen, in die Kirche etc. begleiten ließ. Der gute Ton verlangte nämlich, daß der Ehemann mit seiner Frau nur im Haus umging. Der Cicisbeo erschien daher morgens bei der Frau, um sich für den Tag Verhaltungsmaßregeln geben zu lassen, und sein Name wäre nach Wilh.
Müller von Flüstern abzuleiten, weil er bei Festen und im Theater hinter dem Stuhl seiner Herrin stand und mit ihr flüsterte. Bei aller scheinbaren Anstößigkeit war das Verhältnis zwischen dem Cicisbeo und der Dame meist kein unsittliches, und die Damen bedangen im Heiratskontrakt die Erlaubnis, einen Cicisbeat halten zu dürfen. Die Sitte entstammt der Zeit der Galanterie und Minnehöfe, ist jedoch im Abnehmen begriffen und in Mißkredit geraten, so daß heute in Italien wie in Deutschland Cicisbeo einen Hausfreund mit verdächtigen Nebenabsichten und Cicisbea einfach eine Buhlerin bedeutet.