Chrodegang
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der Heilige, aus vornehmem Geschlecht, war Referendar am fränkischen Hof [* 2] unter Karl Martell, seit 742 Bischof zu Metz [* 3] und starb 6. März 766. Er stellte eine strenge Zucht unter der verwilderten Geistlichkeit her, indem er die von Benedikt von Nursia für die Regularen festgesetzte Ordnung und Lebensweise auch auf die Weltgeistlichen übertrug. Seine Regel des kanonischen Lebens verpflichtete die Kleriker zum Zusammenleben in Einem Haus (monasterium, Münster), [* 4] zum gemeinsamen Speisen und Schlafen sowie zum vereinten Beten und Singen zu gewissen, selbst nächtlichen Stunden (horae canonicae); s. Chordienst. Die Ablegung eigentlicher Gelübde wurde darin nicht verlangt, daher auch eigner Besitz gestattet. S. Kapitel.