Chrië
(griech., »Gebrauch«),
die Ausarbeitung eines
Themas nach einer eigentümlichen vorgeschrie
benen
Anordnung. Dieselbe
muß enthalten:
a) den
Satz, die
Sentenz selbst, nebst dem
Lob des
Autors (dictum cum laude autoris); b) die Umschreibung des
Gedankens auf erläuternde
Weise (periphrasis); c) den
Beweis (aetiologia); d) das Gegenteil (contrarium)
des
Satzes, wodurch dieser selbst in seiner Anwendung auf gewisse
Grenzen
[* 3] beschränkt und in helleres
Licht
[* 4] gesetzt wird; e)
das
Gleichnis (simile); f) das
Beispiel (exemplum); g) das
Zeugnis (testimonium); h) den
Schluß (conclusio), Wiederholung des
Hauptsatzes nebst einer Anwendung. Man hat auch folgende
Disposition: a)
Satz (protasis), b)
Beweis, c)
Erläuterung (amplificatio), und zwar α) das Gegenteil, β) das
Gleichnis, γ) das
Beispiel, δ) das
Zeugnis; endlich den
Schluß.