Choreographie
(griech.), die Kunst, die Tänze durch Zeichen anzudeuten, wie die Töne durch Noten bezeichnet werden. Sie bezieht sich auf die Stellung der Füße und die Haltung der Arme, auf Bewegung ohne Fortrücken und auf die Schritte mit dem Grad ihrer Geschwindigkeit in der [* 1] Figur (Tour) des Tanzes. Aus gewissen Hieroglyphen will man erraten, daß bereits die Ägypter eine ähnliche Kunst besessen haben; auch die Römer [* 2] schrieben ihre Saltatio durch Zeichenschrift auf, welche jedoch verloren gegangen ist.
Als Erfinder der Choreographie
gilt Thoinot Arbeau
(Anagramm von Jehan Tabourot), der in seinem Werk »Orchèsographie«
(Langres 1588; deutsch von A. Czerwinsky:
»Tänze des 16.
Jahrhunderts«,
Danzig
[* 3] 1878) zu jedem Tanztonstück unter den
Noten die
Schritte vorzeichnete; doch hat man
Belege dafür, daß dieses
Verfahren in
Frankreich schon weit früher
in
Gebrauch war. Der eigentliche Ausbildner und Vervollkommner der Choreographie
ist der Tanzmeister
Beauchamp;
Noverre erklärte sich
gegen die Choreographie
Le
[* 4]
Feuillet, ein
Pariser Tanzmeister, eignete sich die
Erfindung zu und gab eine »Chorégraphie, ou l'art d'écrire
la danse par caractères, figures et signes demonstratifs« (2. Aufl.,
Par. 1701; deutsch in
Tauberts »Rechtschaffenem Tanzmeister«, Leipz.
1717) heraus. Jetzt ist jeder Ballettmeister so ziemlich sein eigner Choreograph.
Vgl. St.-Léon, Stenochorégraphie, ou l'art d'écrire promptement la danse (Par. 1852).