Choregīe
eine der kostspieligsten öffentlichen Leistungen
(Liturgien) athenischer
Staatsbürger, welche in der
Besorgung der an den
Festen des
Dionysos,
[* 2] des
Apollon
[* 3] und der
Athene
[* 4] wie besonders zur Ausführung der dramatischen
Dichtungen
nötigen
Männer-,
Knaben-,
Tänzer- und Flötenspielerchöre bestand. Anfangs haben die Dichter das
Geschäft wohl selbst besorgt,
wenigstens wird es von
Äschylos bestimmt berichtet; in der
Folge ward es zur Ehrensache der vermögenden
Bürger gemacht.
Kein
Gesetz schrieb die
Kosten vor, aber auch kein
Gesetz schützte den Geizigen
vor der
Geißel der Komödiendichter.
In schweren
Zeiten traten wohl auch zwei zur Bestreitung der
Kosten für eine Choregie
zusammen, oder der
Staat selbst besorgte dieselbe.
Vgl.
Chor, S. 70.