Chordienst
(Choramt), in der römisch-katholischen Kirche ein Teil des kanonisch geregelten Gesang- und Gebetdienstes der Geistlichen und Mönche. Die alte katholische Kirche hatte die in der Synagoge üblichen Gebetzeiten (9 und 12 Uhr [* 2] vormittags, 3 Uhr nachmittags) festgehalten und die Beobachtung derselben dem Klerus wie den Laien zur Pflicht gemacht. Hierzu kam im 4. Jahrh. in den Klöstern das Gebet um Mitternacht, beim Anbruch des Tags und der Nacht sowie beim Schlafengehen.
Durch die
Vita canonica wurden diese Gebetstunden den
Kapiteln als Chordienst
zur
Regel gemacht und ihnen bestimmte
Gebete vorgeschrieben
(s.
Brevier). Die
Sitte, die Gebetstunden gemeinsam abzuhalten, kam im
Mittelalter immer mehr in
Verfall,
so daß, nachdem das eigentliche
Volk dem Chordienst
schon längst entfremdet war, seit dem 14. Jahrh. nur noch
die
Professen der Klöster und die
Kanonier zu dem öffentlichen und gemeinschaftlichen
Gebet zu bestimmten
Stunden im
Chor, die
übrigen
Geistlichen aber zur privaten Verrichtung des täglichen
Gebets verbunden sind.